Das Oberlandesgericht München hat im langjährigen Rechtsstreit zwischen dem Deutschen Börsenverein und dem Dokumentenversanddienst subito ein Urteil gefällt. Nach Auffassung der Münchener Richter verstößt der Dienst gegen das geltende Urheberrecht und darf in dieser Form nicht weitergeführt werden.
Der Versand von kopierten Artikeln aus wissenschaftlichen Fachzeitschriften per E-Mail verstößt gegen geltendes Recht – das ist die Kernaussage des Urteils. Zum vollständigen Artikel.
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