Seit einiger Zeit gibt es Bücher mit einem eingedruckten oder aufgeklebtem Code, der den Zugriff auf die E-Book Version ermöglicht. Mit den rechtlichen Fragen, die sich daraus für Bibliotheken ergeben, beschäftigt sich ein Artikel von Herrn Talke von der Staatsbibliothek zu Berlin im Bibliotheksdienst. Für Bibliotheken gilt:
· Der Code muss nicht entfernt werden
· Die Zugänglichmachung der E-Books ist verboten, wenn die Vertragsbedingungen des Verlags diese nicht ausdrücklich
erlauben.
· Das Verbot gilt auch ohne entsprechende vertragliche Regelung per Gesetz, die Ausführungen im Vertrag dienen lediglich
der Klarstellung
Liegt kein ausdrückliches Verbot vor, kann eine freundliche Anfrage beim Verlag zu einer Erlaubnis führen.
Weitere Informationen finden Sie in dem Artikel (Bibliotheksdienst Heft 6/2007, S. 650 – 654). Eine Kopie ist für öffentliche Bibliotheken im Regierungsbezirk Düsseldorf auf Anfrage bei Dezernat 49 Öffentliche Bibliotheken der Bezirksregierung Düsseldorf erhältlich.
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