Seit der Gesetzesänderung vom 15. Juni 2007 werden die zur Künstlersozialabgabe verpflichteten Unternehmen und die Versicherten verstärkt auf die Einhaltung ihrer Pflichten überprüft. Eine neue Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales informiert über die Änderungen für Einrichtungen und Künstler seit der Reform.
Auch Bibliotheken können abgabepflichtig sein. Sie müssen dabei vor allem auf die Abgabepflicht für selbständige Designer bzw. Webdesigner achten. Für Webmaster muss nach Meinung der dbv-Rechtskommission keine Abgabe gezahlt werden, denn im Gegensatz zu Webdesignern gelten sie nicht als „Künstler“. Weiteres zum Thema Webdesigner ist nachzulesen unter: http://www.bibliotheksverband.de/ko-recht/Webdesigner.html
Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit der Broschüre:
http://www.bmas.de/coremedia/generator/10082/kuenstlersozialversicherung.html
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