Die Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme hat zum 1. Oktober 2008 für ihre Mitglieder Festlegungen zur Erfassung von E-Books und Digitalisaten beschlossen, die sich auf begrenzt erscheinende elektronische Ressourcen beziehen. Dazu gehört insbesondere die Festlegung, dass auch bei Verfasserwerken im Bereich der elektronischen Ressourcen die Haupteintragung nach den RAK-WB erfolgt. Mit dieser Abkehr von den RAK-NBM wird die seit Jahren insbeson-dere von Bibliotheksbenutzerinnen und -benutzern kritisierte unterschiedliche Behandlung von Verfasserwerken aufgehoben.
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http://www.d-nb.de/standardisierung/afs/newsletter2008_09.htm#ebooks