Die Rechtsabteilung des Börsenvereins hat zur Erläuterung der Rechtslage bei Bestellungen von Büchern durch Bildungsträger (u.a. Volkshochschulen, IHKs, Handwerkskammern, Berufsförderungswerke, Berufsbildungswerke und freie Bildungsträger) ein neues Merkblatt erarbeitet. Bildungseinrichtungen können vom Buchhandel keine Nachlässe fordern.
Zum Merkblatt:
http://www.boersenblatt.net/sixcms/media.php/747/Merkblatt%20Bildungseinrichtungen%20M%E4rz%202009.pdf