Dr. Eric Steinhauer weist darauf hin, dass das Darmstadt-Urteil zu § 52 b Urheberrecht jetzt online einsehbar ist. In seinem Blog fasst er darüber hinaus die wichtigsten Ergebnisse kurz zusammen.
http://www.bibliotheksrecht.de/2009/06/09/darmstadt-urteil-52b-urhg-online-6267122/
Hallo Herr Graf,
vielen Dank für den freundlichen Hinweis auf den Schreibfehler. Wie Frau Elsner bereits vermutete, ist der Tippfehler im Eifer des Gefechts durchgegangen. Leider müssen die Blog-Beiträge immer unter Zeitdruck verfasst werden, so dass es durchaus vorkommt, dass sich Schreibfehler einschleichen.
Selbstverständlich habe ich den Tippfehler jetzt korrigiert.
Ihr Dezernat 48 Öffentliche Bibliotheken
Hallo Herr Graf,
das ist mir, die immerhin drei Blogs betreibt, nun wirklich auch schon passiert. Es handelt sich um einen beliebten Tippfehler von BloggerInnen und sollte nicht dramatisiert werden.
Beste Grüße
Claudia Elsner-O.
Kann es sein, dass nichts, aber auch gar nichts begriffen wurde, wenn statt Blog (üblicherweise: das) Block geschrieben wird?