Am 19. Juni 2009 fanden im Deutschen Bundestag die abschließenden Ausschussberatungen zum Gesetzesentwurf der FDP-Bundestagsfraktion zur Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz (BT-Drucksache 16/387) statt. Der neue Artikel 20 sollte entsprechend dem Vorschlag der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ lauten „Der Staat schützt und fördert die Kultur“. Der Bundestag hat sich gegen diese Änderung des Grundgesetzes ausgesprochen.
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