Bibliotheken, die ihren Lesern einen Discman oder andere Geräte zur Verfügung stellen, damit man probeweise mit einem Kopfhörer in Music-CDs hineinhören kann, müssen der GEMA eine Pauschalvergütung bezahlen.
Nach Angaben der GEMA beträgt die Vergütung pro Kopfhörer jährlich 10,30 €, vierteljährlich 2,83 € oder monatlich 1,03 € zzgl. z.Zt. 7 Prozent Umsatzsteuer. Manche Kommunen erhalten durch Pauschalverträge einen Rabatt auf die Nettovergütung. Die Pauschalvergütungssätze erhöhen sich um 25 Prozent, wenn ein zusätzliches Entgelt – z.B. für die Bereitstellung von Kopfhörern oder Discmans – erhoben wird.
Nähere Informationen finden Sie auf der Website der GEMA unter http://www.gema.de/musiknutzer/abspielen-auffuehren/tarife-im-ueberblick/
bzw.als PDF-Datei unter
http://www.gema.de/fileadmin/inhaltsdateien/musiknutzer/tarife/tarife_ad/tarif_wr_kh.pdf
Quelle: Landesfachstelle für Archive und öffentliche Bibliotheken im Brandenburgischen Lan-deshauptarchiv, Informationen aus der LFS Nr. 7/09
Muss ich für meine Ohren auch bald eine Abgabe bezahlen? Das ist ja wohl unglaublich.
Ausserdem ist doch schon der Tonträger mit Gebühr belastet.