Nachdem die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) gut fünf Jahre außer Kraft gesetzt wurde, um Betrieben den Einstieg in die Ausbildung zu erleichtern, besteht ab Sommer d.J. wieder eine verbindliche Vorgabe. Grundsätzlich davon betroffen sind Bibliotheken, die Ausbildungsplätze zum Fachangestellten für Medien- u. Informationsdienste (FaMI) anbieten oder anbieten wollen.
Ausbilder-Eignungsverordnung. In: Bundesgesetzblatt Jg. 2009 Teil 1 Nr. 5 v. 30.01.09,
Seite 88-91 (s.a. BuB 2009, 7/8 S. 493f)
Quelle: Kölner Bibliotheks-Info online v. 27.08.2009