Die TU Darmstadt hat eine Pressemitteilung zum Urteil des OLG Frankfurt zu § 52b Urheberrecht Ulmer/TU Darmstadt veröffentlicht.
Der dbv hat die Pressemitteilungen und weitere Hintergrundinformationen zusammengestellt: http://www.bibliotheksverband.de/dbv/themen/rechtsstreit-52b-uhrg.html