Im Ersten Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes vom 1. Juli 2008 wurden neue Kennzeichen der FSK (Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) sowie der USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) beschlossen. Nach einer Auskunft des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz gilt für Bibliotheken folgendes:
– Eine Nachstickerungspflicht für ältere Bibliotheksbestände an Filmen und Spielen besteht nicht. Die Bildträger sind zum Zeitpunkt der in Verkehrbringung nach damalig geltendem Recht ordnungsgemäß gekennzeichnet worden. Im Rahmen der Ausleihe von Altbeständen behalten die alten Kennzeichnungen ihre Rechtsgültigkeit. Diese Regelung bezieht sich auf vor dem 31.3.2010 erworbene Bestände (Übergangsfrist zwischen alter und neuer Kennzeichnung).
– Ab dem 1.4.2010 darf der Handel Filme und Unterhaltungssoftware nur noch mit den neuen Kennzeichen vertreiben. Die staatliche Federführung für den Jugendschutz im Bereich Medien liegt bei den Ländern Rheinland-Pfalz (FSK) und Nordrhein-Westfalen (USK).
http://listen.hbz-nrw.de/pipermail/forumoeb/ (22. Januar, Band 52, Eintrag 19)
www.mbwjk.rlp.de/jugend/jugendschutz/
www.fsk.de
www.usk.de