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Deutscher Städtetag: keine Bibliotheksgesetze, aber Förderung kultureller Bildung

Der Deutsche Städtetag hat seine Position „Kultur in Deutschland aus Sicht der Städte“ vom 5.11.2009 zum Enquetebericht „Kultur in Deutschland“ auf seiner Website veröffentlicht. Er folgt den Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission, eine gesetzliche Verankerung von Bibliotheksaufgaben und weiteren Aufgaben der kulturellen Bildung als kommunale Pflichtaufgabe vorzusehen, nicht. Einzelne Gesetze, mit denen jeweils eine bestimmte Aufgabe der kulturellen Bildung als Pflichtaufgabe geregelt wird, seien seiner Einschätzung nach nicht zielführend. Um die Gleichwertigkeit der (pflichtigen) schulischen und der außerschulischen kulturellen Bildung zu gewährleisten, sollten auf Länderebene rechtliche Regelungen zur Förderung kultureller Bildung insgesamt geprüft werden.
Zusätzliche Bibliotheksentwicklungspläne, die die Einigung auf verbindliche Standards vorsehen, dürfen laut Städtetag aber keine Minimallösungen im Sinne eines kleinsten gemeinsamen Nenners sein. Kulturelle Bildung sei auch außerhalb der Schule vor allem mit den Sparten Musik, bildende Kunst, Tanz, Theater, Museen und Bibliotheken ein wichtiger Teil der jeweiligen Kultur- bzw. Bildungslandschaft. Alle kommunalen Kultureinrichtungen sollten sich in ihrem Programm und Ausrichtung darauf einrichten, verstärkte Angebote in diesem Bereich zu machen. In einem Gespräch am 2.11.2009 mit Vertretern des Deutschen Städtetages hatten die Vorsitzende und die Geschäftsführerin des dbv die Position des dbv erläutert.

Weitere Informationen:
http://www.staedtetag.de/10/schwerpunkte/artikel/00008/zusatzfenster65.html

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