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Handelsabkommen versus Urheberrecht

R. Hilf weist in einer Meldung in Inetbib am 8.3.2010 auf den Anti-Counterfeiting Trade Agreement ACTA hin:

„ACTA ist „eine internationale (nur von den Industrieländern und ohne China und Russland) Verhandlungsrunde für ein Wirtschaftsabkommen“ mit dem Ziel, „die in vielen Ländern festgefahrenen Versuche der entsprechenden Industrien, zu einem durchsetzungsstarken Copyright zu kommen, durch ein internationales Handelsabkommen zu umgehen. Darin verpflichten sich dann die Signaturstaaten, entsprechende Gesetze zu erlassen.“ Für die europäischen Staaten ist Verhandlungspartner die EU. Die Ausarbeitung des Handelsabkommens unterliegt strenger Geheimhaltungspflicht. Herr Hilf verweist auf einen Artikel von Richard Poynder: http://www.richardpoynder.co.uk/Geist_Interview.pdf

Dr. Harald Müller ergänzt die Ausführungen um folgende Information:

„Die Bibliotheksverbände IFLA und EBLIDA verfolgen das Geschehen um die ACTA-Verhand-lungen seit Monaten mit großer Bestürzung. Auf der letzen gemeinsamen Sitzung von IFLA-CLM und EBILIDA-EGIL am 5. Febr. 2010 in Den Haag bildete ACTA einen der Kernpunkte der Tagesordnung. Die Verbände bereiten eine Informations- und Aktionskampagne vor.“

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