Karin Holste-Flinspach berichtete im Forum ÖB am 23. April 2010, dass die Zuständigen Stellen auf ihrer zwölften Jahrestagung am 14.und 15.April 2010, an der alle Bundesländer mit Ausnahme des Saarlandes und Rheinland-Pfalz sowie das Bundesverwaltungsamt teilnahmen, zur Sicherung des Fachwirtabschlusses eine Standardisierung und bundesweite Anerkennung anstreben. Hierfür müßte eine Bundesregelung nach § 53 Berufsbildungsgesetz (BBiG) auf den Weg gebracht werden.
„Demnach kann „als Grundlage für eine einheitliche berufliche Fortbildung das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder dem sonst zuständigen Fachminis-terium nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Fortbildungsabschlüsse anerkennen und hierfür Prüfungsregelungen erlassen (Fortbildungsordnung). Die Fortbildungsordnung hat festzulegen 1.die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses, 2.das Ziel, den Inhalt und die Anforderungen der Prüfung, 3.die Zulassungsvoraussetzungen sowie 4.das Prüfungsverfahren.“
Es wurde eine Arbeitsgemeinschaft gegründet, die auf der Grundlage der Prüfungsordnungen des Bundes, Hessens und Niedersachsens eine Musterprüfungsordnung erarbeiten soll, die den Berufsausbildungsausschüssen der Länder zur Verabschiedung vorgelegt wird. Auf diese Weise soll die staatlichen Anerkennung durch den Bund erzielt werden.
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