Dr. Eric Steinhauer berichtet in seinem Blog, dass der Ulmer-Verlag gegen die TU Darmstadt Klage eingereicht hat. Somit wird das Thema Nutzungsmöglichkeiten elektronischer Medien in der Bibliothek zum Musterprozess zu § 52b UrhG.
Quelle: http://www.bibliotheksrecht.de/2010/08/20/ulmer-prozess-52b-urhg-geht-9215534/