Am 9. September hat der Hessische Landtag mit den Stimmen der CDU und FDP, bei Enthaltung der SPD, nach Thüringen und Sachsen-Anhalt das dritte Bibliotheksgesetz in Deutschland verabschiedet.
Die Geschäftsführende Vorsitzende des DBV-Landesverbandes, Sabine Homilius, betont: „Damit wird die Bedeutung von öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken für lebenslanges Lernen, gesellschaftliche Integration, Leseförderung, Forschung und Lehre und als kulturelle Einrichtungen anerkannt und festgeschrieben.“
Hessen hat eine vielfältige Bibliothekslandschaft mit über 200 hauptamtlich geleiteten Bibliotheken. Das Gesetz beschreibt wichtige Aufgaben der öffentlichen Bibliotheken, der Hochschulbibliotheken, der Behördenbibliotheken sowie der Landesbibliotheken in der Wissensgesellschaft. Ausdrücklich wird anerkannt, dass Bibliotheken an der Weiterentwicklung der Gesellschaft mitwirken. Sie stärken die Lese-, Medien- und Informationskompetenz ihrer Nutzerinnen und Nutzer, sind lebendige Orte des Lernens und der kulturellen Begegnung. In diesem Zusammenhang begrüßt der DBV – Landesverband Hessen ausdrücklich, dass die Bedeutung der Hessischen Fachstelle für öffentliche Bibliotheken und die der Schulbibliotheken hervorgehoben wird.
Auch die wissenschaftlichen Bibliotheken des Landes werden in ihrer Aufgabenvielfalt bestätigt. Der Landtag erkennt an, dass sie zentral für den Erfolg von Studium, Lehre und Forschung sind. Zu ihren Aufgaben gehören geeignete Schulungs- und Lehrangebote für Informations- und Me-dienkompetenz. Anerkannt wird ihre große Bedeutung für den Zugang zu Arbeits- und Forschungsergebnissen ihrer Hochschulangehörigen, die sie über Schriftenserver frei ins Netz stellen.
Des Kulturland Hessen verfügt über reiche historische Bestände. Die hessischen Bibliotheken mit Altbeständen und spezialisierten Sammlungen, haben laut Gesetz das schriftliche kulturelle Erbe zu bewahren, zu erschließen und zu vermitteln. Das Land Hessen verpflichte sich in seinem Zuständigkeitsbereich die Landesbibliotheken dabei finanziell zu unterstützen. Das kulturelle Erbe soll digitalisiert werden.
Zu den Landesbibliotheksaufgaben gehört auch, dass die Landesbibliotheken zur Sicherung des historischen Erbes die in Hessen erschienenen Publikationen archivieren. Zu kritisieren ist, dass der Gesetzgeber keine Regelung der elektronischen Pflichtablieferung in das Gesetz aufge-nommen hat. Hier besteht ein Regelungsdefizit.