Komplizierte Lizenzregeln der Gema verwirren die Kindergärten im Ruhrgebiet. Welche Texte kostenfrei vervielfältigt werden dürfen und welche nicht und welche Lieder beim Laternenzug gesunden werden dürfen, ist nicht so ganz eindeutig. 36.000 Kindergärten in Deutschland bekamen zu Beginn des Jahres Post von der Rechteverwertungsgesellschaft Gema. Die Botschaft lautete, dass Lizenzierungsgebühren bei Kopien von urheberrechtlich geschützten Liedern anfallen. Diese belaufen sich zwischen 56 Euro bei bis zu 500 Kopien und 2224 Euro bis zu 20000 Kopien. 70 Jahre nach dem Tod eines Urhebers endet dessen Urheberrecht. Das hieße für die traditionellen Martinslieder, dass diese kostenfrei wären. Doch von Sankt Martin gibt es sieben neuere Bearbeitungen, für die Gebühren anfallen. Auf der Internetseite der Gema soll recherchierbar sein, ob ein Werk noch urheberrechtlich geschützt ist, oder nicht. Derzeit ist die Suchmaschine jedoch noch fehlerhaft und unbrauchbar.
Der Westen meldete: http://www.derwesten.de/nachrichten/im-westen/Gema-will-an-Martinsliedern-verdienen-id3927978.html