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NRW: Antrag für ein Kulturfördergesetz in den Landtag eingebracht

Wie bereits im Blogbeitrag vom 5. Juni berichtet, haben die Regierungsfraktionen am 12. Juli ihren Antrag für ein Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung in NRW in den Landtag eingebracht. Die Landesregierung wurde beauftragt baldmöglichst einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Der Entwurf soll die Grundsätze der Förderung und Entwicklung in folgenden Bereichen festlegen:
– Theater, Orchester und Tanz
– Musik
– Bildende Kunst und Medienkunst
– Literatur
– Bibliotheken
– Kulturelle Filmförderung
– Kulturelle Bildung
– Regionale und interkommunale Kulturkooperation
– Freie Kulturarbeit und Soziokultur
– Internationale Kulturarbeit
– Kultur- und Kreativwirtschaft
– Kulturelles Erbe, Erinnerungskultur und weitere Kulturpflege
– Kulturelle Beteiligungen des Landes

Außerdem sollen Regelungen für die Qualitätssicherung eingebunden und ein regelmäßiges, transparentes Berichtswesen vorgesehen werden. Fördergrundsätze sind ebenso zu erarbeiten wie Standards für einen Kulturförderplan auf Landesebene.

Ein weiterer Prüfauftrag im Rahmen des Antrages bezieht sich auf das Bibliothekswesen: „Schließlich soll die Landesregierung prüfen, ob und wie gewährleistet werden kann, dass die besonderen Erfordernisse des komplexen Bibliothekswesens in NRW im Rahmen eines neuen „Gesetzes zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung“ Berücksichtigung finden, gerade auch auf der Basis der Ergebnisse der Anhörung vom 4. Mai 2011 zum „Gesetz zum Erlass eines Bibliotheksgesetzes und zur Änderung der Landschaftsverordnung“ – Drucksache 15/474 im Landtag NRW.“

Der Antrag wird in der Plenarsitzung am 21.07.2011 beraten.

Zum Antrag:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-2365.pdf
Zur Tagesordnung der Plenarsitzung am 21.07.2011:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMPT15-39.html

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