Verhandlungsführer des Rats und des Parlaments der EU einigten sich auf eine gemeinsame Linie bezüglich verwaister Werke. So sollen geistige Werke wie Bücher, Filme, Fotos etc., für die kein Rechteinhaber mehr gefunden wird, in nicht-kommerziellen Projekten zur Verfügung gestellt werden dürfen. Werden im Nachhinein doch noch Ansprüche auf die Werke gestellt, sollen diese angemessen vergütet werden. Hiermit sollen Projekte zur Digitalisierung des kulturellen Erbes vorangebracht und aufwendige Gerichtsverfahren wie im US-Streit um Google Books verhindert werden.
Quelle und weitere Informationen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Neuer-Richtlinien-Entwurf-fuer-verwaiste-Werke-1612687.html