Börsenblatt.net teilt mit , dass der Intranet-Paragraf zum Urheberrecht bis Ende 2014 verlängert werden soll – das empfiehlt der dritte Evaluationsbericht des Justizministeriums zur Nutzung der Regelung. Ein BGH-Urteil zur Vergütung steht aus.
Quelle und weitere Informationen:
www.boersenblatt.net/544015//template/bb_tpl_recht/