Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sollte nachgebessert werden, émpfahl eine Mehrzahl von Sachverständigen auf einer Anhörung im Bundestag. Die Forscher hätten in ihrer IFG-Evaluation eine „Bereinigung des Bestandes“ der Ausnahmen vom allgemeinen Recht auf Aktenzugang empfohlen.
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