Das Dezernat 48 Öffentliche Bibliotheken der Bezirksregierung Köln macht darauf aufmerksam, dass der Arbeitgeber seit 2011 für Vorpraktikanten Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abführen und eine Unfallversicherung finanzieren muss.
Ein Vorpraktikum kann auf freiwilliger Basis zur Bewerbung und Immatrikulation für das Studium Bibliothekswesen absolviert werden. Aufgrund der finanziellen Belastung gibt es bereits Kommunen, die Vorpraktikannten /innen nicht mehr annehmen.
Weitere Informationen:
Praktikumsempfehlungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom August 2011
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a742-praktikanten.pdf?__blob=publicationFile
Quelle: Dezernat 48.08 Bezirksregierung Köln