Der dbv berichtet über sein Fachsymposium zum Urheberrecht:
„Auf Einladung des dbv haben bei der Veranstaltung „Urheberrecht für die Wissensgesellschaft – Herausforderungen in der digitalen Welt“ am 25. Oktober 2012 Repräsentanten großer Wissenschaftsorganisationen und –verlage sowie Politiker/innen diskutiert.
Der dbv wurde von allen Beteiligten als Initiator und Moderator einer sachlich geführten Debatte zu Urheberrechtsfragen anerkannt. Es gab positive Signale zur erneuten (und letztmaligen) Befristung von § 52a UrhG: Von mehreren Seiten wurde im Laufe des Tages angesprochen, dass es eine Initiative der CDU/CSU-Fraktion gibt, die den § 52a UrhG bis zum 31.12.2014 verlängern soll. Gleichzeitig sollen kurzfristig die Weichen für eine dauerhafte Regelung gestellt werden. Der Bundestag hat am 8. November einen entsprechenden Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und FDP in erster Lesung behandelt und der dbv eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Große Einigkeit herrschte im Rahmen der Veranstaltung bei den Vertretern aller Parteien im Hinblick auf die Einführung einer allgemeinen Wissenschaftsschranke. Auch beim Zweitverwertungsrecht zeichnete sich breite Zustimmung ab, jedoch bezogen die Wissenschaftsverleger, die davor warnten, dass eine solche Regelung der Wahrnehmbarkeit deutscher Wissenschaftler in internationalen Kontexten schaden könne, eine Gegenposition.“
Weitere Informationen: http://www.bibliotheksverband.de/dbv/fortbildungen-messen-kongresse.html
Quelle: dbv-Newsletter Ausgabe Nr. 145 vom 21.11.2012