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Deutscher Bundestag: ePetition für die Gleichbehandlung von gedruckten Büchern und E-Books

„Begründung

Für gedruckte Bücher gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7%, da Bücher als Kulturgut gelten, das allen Bevölkerungsschichten zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung stehen sollte. Da dies in gleichem Maße auch auf eBooks zutrifft, sollte für elektronische Bücher der gleiche Steuersatz gelten. Des weiteren sollten Menschen mit einer Sehschwäche, die auf eBooks wegen der Möglichkeit der Schriftvergrößerung angewiesen sind, nicht steuerlich benachteiligt werden.“

via: http://www.bib-info.de

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