Der Bundesrat drängt auf mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber wie Bibliotheken, Cafés etc. Die Länderkammer hat dazu eine Entschließung verabschiedet, wonach die Bundesregierung die sogenannte Störerhaftung für Hotspot-Anbieter überprüfen soll. Derzeit stelle der Betrieb von Zugangspunkten für drahtlose Funknetze „ein beträchtliches Risiko“ dar. Es sei unklar, wie sie ihre Funknetze schützen sollen. Aus der bisherigen Rechtsprechung lasse sich nicht sicher ableiten, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen öffentliche WLAN-Anbieter juristische Folgen befürchten müssen.
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