Kommentare 0

Fortbildungsbedarf? – Jetzt Fördergelder für Inhouse- bzw. Regional-Schulungen bis 31.03. beantragen

Das Land NRW stellt auch für das zweite Halbjahr 2021 Fördergelder für Teamfortbildungen (Inhouse-Schulungen) sowie Schulungen zu Fachthemen (Regionalschulungen) bereit. Die Inhouse-Schulungen richten sich an ganze Teams. Die antragsstellende Bibliothek kann diese in Kooperation mit maximal zwei weiteren Bibliotheksteams durchführen. Regionalschulungen ermöglichen eine Fortbildung zu einem Fachthema für einzelne Abteilungen aus mindestens vier Bibliotheken. Das Thema können antragsstellende Bibliotheken bei beiden Fortbildungsarten frei wählen – es muss aber einen bibliotheksfachlichen Bezug haben. Fortbildungen gab es zum Beispiel zu Social-Media-Strategien, Partizipation, Bestandsmanagement, Dritter Ort oder Schreiben fürs Netz.

Aufgrund der besonderen Situation werden für die zweite Jahreshälfte 2021 nur Online-Fortbildungen über ein Videomeetingtool ermöglicht. Gefördert werden ein- und zweitägige Fortbildungen mit einer Unterstützung von maximal 80%. Die antragsstellende Bibliothek übernimmt lediglich die Bereitstellung von Raum und Technik sowie die Verpflegung vor Ort.

Die Inhouse- und Regionalschulungen sind eine Kooperation der Fachstelle für Öffentliche Bibliothek NRW und dem ZBIW der TH Köln.

Die Bewerbungsfrist für das zweite Halbjahr 2021 ist der 31. März 2021. Die Anträge müssen entweder postalisch oder als Fax eingehen. Bei Fragen oder Anregungen können Sie sich gerne an Andrea Kasper (andrea.kasper(at)brd.nrw.de/Tel. 0211 / 475-5663) wenden. Alle Vordrucke für Anträge sowie weitere Hinweise zur Antragsstellung unter https://www.brd.nrw.de/schule/privatschulen_sonstiges/oeffentl__Biblio__Container/005_Personalqualifizierung.html

Schreibe eine Antwort