Der internationale Bibliotheksverband IFLA hat sich für einen Vertrag zur Vereinfachung des Zugangs von veröffentlichten Werken für Menschen mit Sehbehinderungen eingesetzt. Der Vertrag stand auf der Tagesordnung der Diplomatischen Konferenz der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) im Juni 2013 in Marrakesch. Seh- und lesebehinderten Personen soll der Zugang zu Materialien in Bibliotheken erleichtert werden und damit das Recht auf Lesen garantieren.
Weitere Informationen (in englischer Sprache): http://www.ifla.org/node/7752
Quelle: dbv-Newsletter Nr. 6.2013 (19. Juni)