Alternative Fördermöglichkeiten

Hier geben wir einen Überblick über weitere Förderprogramme für öffentliche Bibliotheken und/oder deren kommunale Träger. Diese Liste wird von uns in regelmäßigen Abständen aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Aktion Mensch
Die Aktion Mensch fördert Vorhaben, die zum Beispiel Umbau und Ausstattung von Gebäuden (bauliche Barrierefreiheit) betreffen. Auch Tast- und Sehhilfen (kommunikative Barrierefreiheit) gehören dazu. Bis zu 5.000 Euro Förderung für eine Maßnahme.​​​
Kein Kommunaler Antragssteller möglich, Anträge können aber über den Bibliotheksförderverein gestellt werden.
Die Antragsfrist variiert je nach Förderbereich.

Deutsches Kinderhilfswerk
Jährliche Förderung verschiedener kleinerer Projekte für Kinder aus den Bereichen Kinderpolitik, Medienkompetenz, Kinderkultur und Spielraum.
Kein Kommunaler Antragssteller möglich, Anträge können aber über den Bibliotheksförderverein gestellt werden.

Europa-Schecks
Mit der Landesinitiative „Europa-Schecks“ unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Projekte, die sich für die europäischen Werte in NRW einsetzen, den Europagedanken in der Zivilgesellschaft und kommunalen Familie stärken und den Menschen die unterschiedlichen Facetten einer lebendigen Demokratie näher bringen. Vereine, Kommunen, Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen und Institutionen in Nordrhein-Westfalen sind aufgerufen, sich an der neuen Landesinitiative Europa-Schecks zu beteiligen. Auch Bibliotheken können eine finanzielle Unterstützung von bis zu 25.000 Euro für ihre Projekte beantragen.
Die Antragstellung ist mit Beginn des Kalenderjahres 2024 jeweils zum 1. eines ungeraden Monats möglich. Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung auf einen Europa-Scheck mindestens 3 Monate vor dem geplanten Start des Vorhabens erfolgen muss. Teilnahmebedingungen, Erläuterungen zur Antragstellung sowie weiterführende Informationen unter https://mbei.nrw/europa-schecks

Förderprogramm Aller.Land (2023-2030)
Über einen Zeitraum von sechs Jahren sollen sich in verschiedenen ländlichen Regionen längerfristige und beteiligungsorientierte Kulturvorhaben entwickeln, sowie neue Allianzen zwischen Kultur und Demokratiearbeit, politischer Bildung und Regionalentwicklung entstehen.
Diese Regionen erhalten finanzielle und Inhaltlicher Ressourcen für die Entwicklung eines Netzwerkes und ein Konzept für ein beteiligungsorientiertes Kulturvorhaben (kulturelle, künstlerische und kreative).
Am Programm können ausschließlich Regionen teilnehmen, die durch die Länder benannt werden. Eine direkte Bewerbung von interessierten Trägern beim Programm ist nicht möglich. Städte mit mehr als 50.000 Einwohnenden bzw. Einrichtungen mit Sitz in einer Stadt mit mehr als 50.000 Einwohnenden können nicht als Träger benannt werden.
Die einzureichenden Unterlagen orientieren sich an den Unterlagen, die dann – bei einer Zusage durch das MLV und MKW – auch später bei dem Online-Bewerbungsformular von Aller.Land (bis zum 13.11.) eingereicht werden müssen. Damit soll den Bewerbern eine Doppelarbeit erspart werden.
Die einzureichenden Unterlagen bzw. Informationen sind in diesem Word-Dokument (Interessensbekundung NRW Aller.Land) zusammengefasst:

Informationen im Detail können auch der Anlage „Vorabinformationen für die Einreichung von Unterlagen für die Entwicklungsphase“ von Aller.Land  ab S. 3 entnommen werden:

Für die Bestätigung des Interesses Ihres Landkreises ist dieses Formular zu verwenden: (Vorlage Interessensbekundung Landkreis):

Fonds für kulturelle Bildung im Alter
​Aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter werden mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen Projekte, die modellhaft für die Stärkung und Entwicklung Kultureller Bildung mit älteren, alten und hochbetagten Menschen mit und ohne Einschränkungen sind, gefördert.
Jedes Jahr werden aus dem Fonds Kulturelle Bildung rund zehn bis 15 Projekte mit einem Fördervolumen von insgesamt rund 100.000 Euro finanziert. Die Mindesthöhe der beantragten Fördersumme beträgt 2.000 Euro.

Die Antragsfrist für 2024 ist bereits abgelaufen. Im Mai 2024 werden voraussichtlich die Unterlagen für eine Förderung im Jahr 2025 freigeschaltet. Die Antragsfrist endet für 2025 am 30. September 2024.

Heimat.Zukunft.NRW (2023-2027)
HEIMAT-SCHECK
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will jährlich 1.000 Projekte mit jeweils 2.000 Euro fördern: Sie sind die Wertschätzung für die grenzenlose Vielzahl von kleinen Initiativen und Projektideen, ohne die unsere Gesellschaft ärmer und eintöniger wäre. Antrag und Verwendungsnachweis sind auf ein Minimum reduziert.
HEIMAT-FONDS
Es können lokal und regional prägende Projekte und Initiativen, die ihren Ausdruck in Traditionen, Geschichte, kulturellen Aspekten, Bauwerken, Orten in Natur und Landschaft sowie in Nahrungsmittel und Produkten finden, gefördert werden.​
HEIMAT-ZEUGNIS
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will diejenigen unterstützen, die sich um Orte und Bauwerke, „Zeugen“ ihrer Heimat kümmern, und die die dazugehörige Geschichte oder Tradition in zeitgemäßer und interessanter Form aufarbeiten bzw. präsentieren.

Kultur macht Stark: Mein Land – Zeit für Zukunft (2023-2025)
Förderung von Medienwerkstätten und Ausstellungen mit Jugendlichen. Bündnisse sind zu organisieren. Förderfähig sind Medienworkshops (z.B. Schreib‐ oder Fotoworkshops, Video‐, Audio‐ oder Multimediaworkshops) und Ausstellungen, in denen Jugendliche (12 – 18 Jahre) unterstützt von Fachkräften und Ehrenamtlichen ein selbstgewähltes Thema aus ihrer Lebenswelt künstlerisch bearbeiten.

Kultur macht Stark: Gemeinsam Digital! Kreativ mit Medien (2023-2027)
Mit dem Programm „Gemeinsam Digital! Kreativ mit Medien“ fördert der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) lokale Projekte der digitalen Leseförderung für Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahren. Ziel ist es, insbesondere Kinder und Jugendliche, die in Risikolagen aufwachsen, zu erreichen und ihnen zusätzliche Bildungschancen zu eröffnen. Das Programm ist Teil der dritten Förderphase des Bundesprogramms „Kultur macht stark“ (2023-2027) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Der Zeitraum der nächsten Ausschreibung für Projekte mit frühestmöglichem Projektstart ab September 2024 findet vom 1. März bis 30. April 2024 statt.


Kultur macht Stark: Mein Land – Zeit für Zukunft (2023-2027)
Mit dem Programm „Gemeinsam Digital! Kreativ mit Medien“ fördert der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) im Rahmen der dritten Förderphase von „Kultur macht stark“ (2023-2027) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) lokale Projekte der digitalen Leseförderung für Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahren.

Für 2024 können aus NRW keine Anträge mehr gestellt werden. Anträge mit einem potentiellen Förderzeitraum bis 31.12.2025 können nach Rücksprache laufend eingereicht werden.

Kultur macht Stark:​Labs4Future – Kreativlabore für Jugend.Kultur.Digitalität
Labs4Future sind lokale Bündnisse für Bildung junger Menschen zwischen 10 und 18 Jahren. Methoden der kreativ-künstlerischen Medienarbeit unterstützen die Auseinandersetzung mit einer digitalisierten Welt und den damit einhergehenden wertebezogenen Fragestellungen.
Labs4Future können in vier medialen Schwerpunkten umgesetzt werden: Digital Storytelling, Spoken Word, Virtual Reality und/oder Make.Code.Play.

Projektförderung Transkultur
Die geförderten Projekte entwickeln die kulturelle Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Durch die Vermittlung und Aneignung kultureller Ausdrucksformen werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene zur aktiven Teilnahme am kulturellen Leben ermutigt und befähigt.
Leitlinie bei der Auswahl der Projekte zur Förderung durch Soziokultur NRW ist die Stärkung von Innovation und Kontinuität in der soziokulturellen Praxis. Darüber hinaus sollen die Vorhaben beispielgebend sein für die weitere Entwicklung der Soziokultur.
Es werden auch Projekte gefördert, die Kooperationen und Vernetzungen in der Kommune, Region bzw. im Land NRW zum Ziel haben
Freien Trägern (Initiativen, Vereinen) wird der Vorrang gegeben vor öffentlichen Antragsteller*innen.
Fördermöglichkeiten: zwischen 2.000 und 15.000 Euro
Für das Jahr 2024 wird die Antragsfrist im November 2024 liegen.

Start2Act – Präventionsprojekte zu Kinderschutz und (sexualisierter) Gewalt (2024-2026)
Im Rahmen des neuen Förderprogramms „Start2Act“ der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) werden Träger und Verbände der Kulturellen Bildung unterstützt, sichere Umgebungen zu schaffen, die Kinder umfassend vor sexualisierter und anderer Formen von Gewalt schützen. Im Fokus der Förderung stehen Workshops und Veranstaltungsformate, die sich mit dem Thema Gewalt auseinandersetzen, Reflexionen dazu anregen oder die Sensibilität dafür fördern, sowie die Entwicklung von Schutzkonzepten. Es werden drei verschiedene Projekttypen mit einer finanziellen Unterstützung von bis zu 20.000 Euro gefördert. Die Antragsfristen variieren je nach Art des Projekts.

(Stand 22.04.2024)

Weitere Förderprogramme unter:

Ansprechpartnerin:
Christina Kromer
E-Mail: christina.kromer@brd.nrw.de
Tel.: 0211 475 3508