
Hier geben wir einen Überblick über weitere Förderprogramme für öffentliche Bibliotheken und/oder deren kommunale Träger. Diese Liste wird von uns in regelmäßigen Abständen aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Förderprogramm Aller.Land
Über einen Zeitraum von sechs Jahren sollen sich in verschiedenen ländlichen Regionen längerfristige und beteiligungsorientierte Kulturvorhaben entwickeln, sowie neue Allianzen zwischen Kultur und Demokratiearbeit, politischer Bildung und Regionalentwicklung entstehen.
Diese Regionen erhalten finanzielle und Inhaltlicher Ressourcen für die Entwicklung eines Netzwerkes und ein Konzept für ein beteiligungsorientiertes Kulturvorhaben (kulturelle, künstlerische und kreative).
Am Programm können ausschließlich Regionen teilnehmen, die durch die Länder benannt werden. Eine direkte Bewerbung von interessierten Trägern beim Programm ist nicht möglich. Träger aus NRW richten ihre Bewerbung bitte bis zum 01.10.2023 an Daniela.Weiss@mkw.nrw.de. Städte mit mehr als 50.000 Einwohnenden bzw. Einrichtungen mit Sitz in einer Stadt mit mehr als 50.000 Einwohnenden können nicht als Träger benannt werden.
Die einzureichenden Unterlagen orientieren sich an den Unterlagen, die dann – bei einer Zusage durch das MLV und MKW – auch später bei dem Online-Bewerbungsformular von Aller.Land (bis zum 13.11.) eingereicht werden müssen. Damit soll den Bewerbern eine Doppelarbeit erspart werden.
Die einzureichenden Unterlagen bzw. Informationen sind in diesem Word-Dokument (Interessensbekundung NRW Aller.Land) zusammengefasst:
Informationen im Detail können auch der Anlage „Vorabinformationen für die Einreichung von Unterlagen für die Entwicklungsphase“ von Aller.Land ab S. 3 entnommen werden:
Für die Bestätigung des Interesses Ihres Landkreises ist dieses Formular zu verwenden: (Vorlage Interessensbekundung Landkreis):
Aktion Mensch
Die Aktion Mensch fördert Vorhaben, die zum Beispiel Umbau und Ausstattung von Gebäuden (bauliche Barrierefreiheit) betreffen. Auch Tast- und Sehhilfen (kommunikative Barrierefreiheit) gehören dazu. Bis zu 5.000 Euro Förderung für eine Maßnahme.
Kein Kommunaler Antragssteller möglich, Anträge können aber über den Bibliotheksförderverein gestellt werden.
Die Antragsfrist variiert je nach Förderbereich.
Inklusionscheck NRW
Mit dem Inklusionsscheck werden Ideen und Aktivitäten vor Ort mit 2.000 Euro pro Scheck unterstützt. Gefördert werden Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die noch in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen umgesetzt bzw. stattfinden werden. Insgesamt 300 dieser Schecks stehen landesweit bis Jahresende zur Verfügung.
Kein Kommunaler Antragssteller möglich, Anträge können aber über den Bibliotheksförderverein gestellt werden.
Programm läuft bis Ende 2024; Antragsfrist für 2023 endet am 30.09.
Pakt für Informatik 2.0 (2021-2027)
Mit dem Förderwettbewerb „Pakt für Informatik 2.0“ möchte die Landesregierung Digitalisierungs- und Informatikkompetenzen von Schülerinnen und Schülern durch außerschulische Konzepte fördern. Unterstützt werden Vorhaben mit maximal 200.000 Euro Projektvolumen über die Dauer von bis zu 24 Monaten.
Kultur macht Stark: Gemeinsam Digital! Kreativ mit Medien (2023-2027)
Mit dem Programm „Gemeinsam Digital! Kreativ mit Medien“ fördert der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) im Rahmen der dritten Förderphase von „Kultur macht stark“ (2023-2027) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) lokale Projekte der digitalen Leseförderung für Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahren.
Kultur macht Stark: Mein Land – Zeit für Zukunft (2023-2027)
Mit dem Programm „Gemeinsam Digital! Kreativ mit Medien“ fördert der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) im Rahmen der dritten Förderphase von „Kultur macht stark“ (2023-2027) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) lokale Projekte der digitalen Leseförderung für Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahren.
Kultur macht Stark:Labs4Future – Kreativlabore für Jugend.Kultur.Digitalität
Labs4Future sind lokale Bündnisse für Bildung junger Menschen zwischen 10 und 18 Jahren. Methoden der kreativ-künstlerischen Medienarbeit unterstützen die Auseinandersetzung mit einer digitalisierten Welt und den damit einhergehenden wertebezogenen Fragestellungen.
Labs4Future können in vier medialen Schwerpunkten umgesetzt werden: Digital Storytelling, Spoken Word, Virtual Reality und/oder Make.Code.Play.
Kultur macht Stark: Mein Land – Zeit für Zukunft (2023-2025)
Förderung von Medienwerkstätten und Ausstellungen mit Jugendlichen. Bündnisse sind zu organisieren. Förderfähig sind Medienworkshops (z.B. Schreib‐ oder Fotoworkshops, Video‐, Audio‐ oder Multimediaworkshops) und Ausstellungen, in denen Jugendliche (12 – 18 Jahre) unterstützt von Fachkräften und Ehrenamtlichen ein selbstgewähltes Thema aus ihrer Lebenswelt künstlerisch bearbeiten.
Deutsches Kinderhilfswerk
Förderung verschiedener kleinerer Projekte für Kinder
Kein Kommunaler Antragssteller möglich, Anträge können aber über den Bibliotheksförderverein gestellt werden.
Zukunftspaket Bewegung, Kultur, Gesundheit (BMFSFJ)
Das „Zukunftspaket“ möchte Träger motivieren, Projekte in den Bereichen Bewegung, Kultur und Gesundheit zu initiieren, die Kinder und Jugendliche nach ihren Wünschen und Bedürfnissen mitgestalten. Um Projekte von Kindern und Jugendlichen umzusetzen, gibt es Fördermittel sowie eine begleitende Beratung und Qualifizierung.
Antragsstellung bis 15.09.23
Fonds für kulturelle Bildung im Alter
Aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter werden mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen Projekte, die modellhaft für die Stärkung und Entwicklung Kultureller Bildung mit älteren, alten und hochbetagten Menschen mit und ohne Einschränkungen sind, gefördert.
Jedes Jahr werden aus dem Fonds Kulturelle Bildung rund zehn bis 15 Projekte mit einem Fördervolumen von insgesamt rund 100.000 Euro finanziert. Die Mindesthöhe der beantragten Fördersumme beträgt 2.000 Euro.
Die Antragsfrist endet am 30.09.2023.
Projektförderung Transkultur
Die geförderten Projekte entwickeln die kulturelle Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Durch die Vermittlung und Aneignung kultureller Ausdrucksformen werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene zur aktiven Teilnahme am kulturellen Leben ermutigt und befähigt.
Leitlinie bei der Auswahl der Projekte zur Förderung durch Soziokultur NRW ist die Stärkung von Innovation und Kontinuität in der soziokulturellen Praxis. Darüber hinaus sollen die Vorhaben beispielgebend sein für die weitere Entwicklung der Soziokultur.
Es werden auch Projekte gefördert, die Kooperationen und Vernetzungen in der Kommune, Region bzw. im Land NRW zum Ziel haben
Freien Trägern (Initiativen, Vereinen) wird der Vorrang gegeben vor öffentlichen Antragsteller*innen.
Fördermöglichkeiten: zwischen 2.000 und 15.000 Euro
Nächste Ausschreibung für Projektmittel 2024 voraussichtlich im Oktober 2023
Heimat.Zukunft.NRW (2023-2027)
HEIMAT-SCHECK
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will jährlich 1.000 Projekte mit jeweils 2.000 Euro fördern: Sie sind die Wertschätzung für die grenzenlose Vielzahl von kleinen Initiativen und Projektideen, ohne die unsere Gesellschaft ärmer und eintöniger wäre. Antrag und Verwendungsnachweis sind auf ein Minimum reduziert.
HEIMAT-FONDS
Es können lokal und regional prägende Projekte und Initiativen, die ihren Ausdruck in Traditionen, Geschichte, kulturellen Aspekten, Bauwerken, Orten in Natur und Landschaft sowie in Nahrungsmittel und Produkten finden, gefördert werden.
HEIMAT-ZEUGNIS
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will diejenigen unterstützen, die sich um Orte und Bauwerke, „Zeugen“ ihrer Heimat kümmern, und die die dazugehörige Geschichte oder Tradition in zeitgemäßer und interessanter Form aufarbeiten bzw. präsentieren.
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
Gefördert werden kommunale Einrichtungen wie beispielsweise Sport- und Schwimmhallen, Jugendclubs, Begegnungsstätten, Bibliotheken und Kulturzentren. Die zu fördernden sozialen Infrastrukturen sollen eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und für die soziale Integration vor Ort entfalten.
Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. September 2023 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen.
(Stand 03.07.2023)
Weitere Förderprogramme unter:
Ansprechpartnerin:
Christina Kromer
E-Mail: christina.kromer@brd.nrw.de
Tel.: 0211 475 3508