Alternative Fördermöglichkeiten

Hier geben wir einen Überblick über weitere Förderprogramme für öffentliche Bibliotheken, Fördervereine und/oder deren kommunale Träger. Diese Liste wird von uns in regelmäßigen Abständen aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes / 31.07.26
Die Kulturstiftung des Bundes fördert im Rahmen ihrer Allgemeinen Projektförderung kulturelle Projekte mit besonderer künstlerischer Qualität und internationaler Perspektive. Die Ausschreibung ist offen für Vorhaben aus unterschiedlichen Bereichen wie Literatur, Musik, Architektur oder Neuen Medien. Antragsberechtigt sind Kulturschaffende, deren Projekte die Förderkriterien erfüllen. Bewerbungen können zweimal pro Jahr eingereicht werden. Die nächste Frist endet am 31.07.2026.

MIXED UP Kick-Off-Förderung: Neue Wege der Zusammenarbeit mit Schule, Kita und im Ganztag / 31.07.26
Die MIXED UP Kick-Off-Förderung unterstützt den Aufbau neuer Kooperationen zwischen Einrichtungen aus Schule, Kita, Ganztag und außerschulischer Kultureller Bildung. Gefördert werden Partnerschaften, die erstmals zusammenarbeiten und gemeinsam ein Konzept für ihre zukünftige Bildungsarbeit entwickeln möchten. Neben einer Fördersumme von 5.000 Euro umfasst das Programm einen Workshop sowie fachliche Beratung und Begleitung. Die Förderung bezieht sich auf das Jahr 2027. Bewerbungen können vom 15. Mai bis zum 31. Juli 2026 eingereicht werden.

Aktionsfonds Notfallallianz Kultur
Kultureinrichtungen, darunter auch Bibliotheken, haben ab sofort die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung aus dem Aktionsfonds der Notfallallianz Kultur zu beantragen. Der Fonds, der mit 135.000 Euro von der Kulturstiftung der Länder und mehreren Ministerien gefördert wird, soll insbesondere kleinere Einrichtungen dabei unterstützen, ein nachhaltiges Risiko- und Gefahrenmanagement zu implementieren und ihre Widerstandsfähigkeit zu stärken.

Aktion Mensch
Die Aktion Mensch fördert Vorhaben, die zum Beispiel Umbau und Ausstattung von Gebäuden (bauliche Barrierefreiheit) betreffen. Auch Tast- und Sehhilfen (kommunikative Barrierefreiheit) gehören dazu. Bis zu 5.000 Euro Förderung für eine Maßnahme.​​​
Kein Kommunaler Antragssteller möglich, Anträge können aber über den Bibliotheksförderverein gestellt werden.
Die Antragsfrist variiert je nach Förderbereich.

Deutsches Kinderhilfswerk
Jährliche Förderung verschiedener kleinerer Projekte für Kinder aus den Bereichen Kinderpolitik, Medienkompetenz, Kinderkultur und Spielraum.
Kein Kommunaler Antragssteller möglich, Anträge können aber über den Bibliotheksförderverein gestellt werden.

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Ehrenamtlich geführte Organisationen in strukturschwachen oder ländlichen Regionen (über PLZ prüfbar) können bei der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt eine Förderung von bis zu 1.500 Euro erhalten, um ihre Freiwilligen und deren Arbeit zu unterstützen.

Europa-Schecks
Mit der Landesinitiative „Europa-Schecks“ unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Projekte, die sich für die europäischen Werte in NRW einsetzen, den Europagedanken in der Zivilgesellschaft und kommunalen Familie stärken und den Menschen die unterschiedlichen Facetten einer lebendigen Demokratie näher bringen. Vereine, Kommunen, Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen und Institutionen in Nordrhein-Westfalen sind aufgerufen, sich an der neuen Landesinitiative Europa-Schecks zu beteiligen. Auch Bibliotheken können eine finanzielle Unterstützung von bis zu 25.000 Euro für ihre Projekte beantragen.
Teilnahmebedingungen, Erläuterungen zur Antragstellung sowie weiterführende Informationen unter https://mbeim.nrw/europa-schecks

Förderfonds „Gegenwind 2025“
Vor dem Hintergrund wachsender demokratiefeindlicher Strömungen fördert die Amadeu Antonio Stiftung im Jahr 2025 mit dem Förderfonds „Gegenwind“ Projekte, die sich aktiv gegen Rassismus, Antisemitismus und Antifeminismus engagieren und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Besonders unterstützt werden Initiativen in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Förderanträge bis 2.500 Euro – in Ausnahmefällen bis zu 5.000 Euro – können fortlaufend gestellt werden, solange Fördermittel verfügbar sind.

Heimat.Zukunft.NRW (2023-2027)
HEIMAT-SCHECK
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will jährlich 1.000 Projekte mit jeweils 2.000 Euro fördern: Sie sind die Wertschätzung für die grenzenlose Vielzahl von kleinen Initiativen und Projektideen, ohne die unsere Gesellschaft ärmer und eintöniger wäre. Antrag und Verwendungsnachweis sind auf ein Minimum reduziert.
HEIMAT-FONDS
Es können lokal und regional prägende Projekte und Initiativen, die ihren Ausdruck in Traditionen, Geschichte, kulturellen Aspekten, Bauwerken, Orten in Natur und Landschaft sowie in Nahrungsmittel und Produkten finden, gefördert werden.​
HEIMAT-ZEUGNIS
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will diejenigen unterstützen, die sich um Orte und Bauwerke, „Zeugen“ ihrer Heimat kümmern, und die die dazugehörige Geschichte oder Tradition in zeitgemäßer und interessanter Form aufarbeiten bzw. präsentieren.

Übermorgen Programm / ab Herbst 2026
Im Mai 2025 ist das Förderprogramm „Übermorgen“ der Kulturstiftung des Bundes gestartet. Eine unabhängige Jury hat bundesweit 50 Kulturinstitutionen ausgewählt, darunter auch die Stadtbibliotheken in Frankfurt, Karlsruhe, Köln, Mannheim, Pankow, Rostock, Stuttgart sowie die Leipziger Städtischen Bibliotheken.
Während der Orientierungsphase zwischen Mai 2025 und Dezember 2026 fördert die Kulturstiftung des Bundes – in Kooperation mit Bureau Ritter als Programmbüro – die Institutionen mit jeweils 50.000 Euro. Zukunftsforen und internationale Inspirationsreisen liefern darüber hinaus wertvolle Impulse für die Ausarbeitung der Zukunftsvorhaben. Für die erste Phase steht ein Gesamtbudget in Höhe von bis zu 4,6 Millionen Euro zur Verfügung.
2027 beginnt dann die Realisierungsphase, in der maximal 20 wegweisende Zukunftsvorhaben in der Umsetzung gefördert werden. Anträge können sowohl von den Geförderten der Orientierungsphase eingereicht werden als auch von Einrichtungen und Verbünden, die bisher nicht Teil des Programms waren. Bis Ende 2030 steht für die zweite Phase ein Gesamtbudget von bis zu 10 Millionen Euro zur Verfügung, die Ausschreibung beginnt im Herbst 2026.

 Start2Act – Präventionsprojekte zu Kinderschutz und (sexualisierter) Gewalt
Im Rahmen des neuen Förderprogramms „Start2Act“ der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) werden Träger und Verbände der Kulturellen Bildung unterstützt, sichere Umgebungen zu schaffen, die Kinder umfassend vor sexualisierter und anderer Formen von Gewalt schützen. Im Fokus der Förderung stehen Workshops und Veranstaltungsformate, die sich mit dem Thema Gewalt auseinandersetzen, Reflexionen dazu anregen oder die Sensibilität dafür fördern, sowie die Entwicklung von Schutzkonzepten. Die Antragsfristen variieren je nach Art des Projekts.

VDI: Technikförderung in Bibliotheken
Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) unterstützt den Aufbau von „TechnoTheken“. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen einen einfachen Zugang zu technischem Wissen zu ermöglichen. Gefördert werden der Aufbau und die Ausstattung von Technikbereichen in Bibliotheken, in denen MINT-Medien, Experimentierangebote und praktische Anwendungen gebündelt werden. Antragsberechtigt sind Bibliotheken als außerschulische Lernorte, die mit regionalen VDI-Partnern zusammenarbeiten.

(Stand 23.06.2026)

Weitere Förderprogramme unter: