Alle Artikel in der Kategorie “Recht

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dbv begrüßt den Beschluss des Deutschen Städtetages zur Ermöglichung der Sonntagsöffnung

Der Deutsche Städtetag hat einen einstimmigen Beschluss zur Ermöglichung der Sonntagsöffnung Öffentlicher Bibliotheken verabschiedet. Darin wird der Bundesgesetzgeber aufgefordert, das Arbeitszeitgesetz zu novellieren und den Städten damit die Möglichkeit zu eröffnen, Bibliothekspersonal auch an Sonn- und Feiertagen zu beschäftigen. Der Deutsche Bibliotheksverband hält den Beschluss des Präsidiums des Städtetages für ein wichtiges Signal in Richtung Bund, eine bundesweite einheitliche Ermöglichung der Sonntagsöffnung von Öffentlichen Bibliotheken zu beschließen. Mehr Informationen unter https://www.bibliotheksverband.de/sites/default/files/2023-12/PM_dbv%20begr%C3%BC%C3%9Ft%20Beschluss%20des%20Dt.%20St%C3%A4dtetages%20zur%20Sonntags%C3%B6ffnung%20%C3%96ffentlicher%20Bibliotheken_20231204_final.pdf

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Wikimedia veröffentlicht Stellungnahme zu E-Lending

Das Justizministerium hat in einem Konsultationsprozess um Perspektiven zum E-Lending gebeten. Wikimedia Deutschland hat zusammen mit COMMUNIA, der Gesellschaft für Freiheitsrechte, der Open Knowledge Foundation Deutschland und AlgorithmWatch eine entsprechende Stellungnahme eingereicht. Darin unterstreichen sie, dass die Rahmenbedingungen des E-Lendings einer fairen gesetzlichen Regelung bedürfen: „Wegen der großen Bedeutung des E-Lendings durch Bibliotheken für die grundrechtlich geschützte digitale Teilhabe an Wissen und Information sollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass da E-Lending im selben Umfang wie die Verleihe von physischen Büchern rechtssicher und sowohl für Bibliotheken als auch für ihre Nutzer*innen praktisch handhabbar möglich ist. Bibliotheken müssen ihren Nutzer*innen insbesondere die Möglichkeit geben können, ohne Sperrfristen auf aktuelle E-Books zuzugreifen und so das Grundrecht der Informationsfreiheit gewährleisten.“

Quelle: https://blog.wikimedia.de/2023/06/28/stellungnahme-zu-e-lending-veroeffentlicht/

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Noch bis 15. August den kostenlosen CO2-Rechner testen!

Zur ökologischen Nachhaltigkeit gehört es auch, Klimastrategien zu entwickeln und umzusetzen. Da kommt es wie gerufen, dass das Aktionsnetzwerk Nachhaltigkeit von Mai bis zum 15. August 2023 den ersten kulturspezifischen CO2 Rechner für die Allgemeinheit ermöglicht. Kulturakteurinnen und -akteure können das Werkzeug in dieser öffentlichen Beta-Phase für 100 Tage kostenlos testen.

Basis des CO2 Rechners ist das Creative Green Tool von Julie’s Bicycle, das vom Aktionsnetzwerk Nachhaltigkeit in Kultur und Medien mit Hilfe von Partnern adaptiert, übersetzt und für die deutsche Kultur angepasst wurde. So ist nun gewährleistet, dass im CO2 Rechner deutsche Emissionsfaktoren hinterlegt sind. Während der 100 Tage, die das Werkzeug kostenlos für die deutsche Kulturbranche bereitsteht, soll es möglich sein, die Umweltwirkungen von kulturellen Institutionen und natürlich auch von Bibliotheken zu erfassen und zu verstehen. 

Allerdings werden in dieser Zeit keine weiteren Updates umgesetzt und das Aktionsnetz Nachhaltigkeit übernimmt keine Garantie für das Ergebnis der Klimabilanzen. Alle Beteiligten werden zudem gebeten, das Tool nicht für kommerzielle Zwecke einzusetzen.

Sie können sich hier anmelden, um den zeitlich begrenzten kostenlosen Zugang zum CO2 Rechner zu bekommen und werden dann automatisch auch für die Onboarding Online Sessions und in die digitale Self Help Community eingeladen. Auf diesem Wege können Sie dann Ihre Fragen mit Expertinnen und Experten sowie Kolleginnen und Kollegen besprechen.

Wer mitmachen will, ist außerdem gebeten, das begleitende digitale Handbuch zur Einführung in die Klimabilanzierung von Kultur zu lesen, das Sie auf der Aktionsseite finden.

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Datenschutz-Checkliste zu neuer Google Analytics Version

Am 1. Juli stellt Google seinen Dienst Google Analytics dauerhaft auf die neue Version „Google Analytics 4“ um. Damit gehen nicht nur technische, sondern auch rechtliche Veränderungen einher. Dr. Karsten Schwenke erklärt in seinem Beitrag „Google Analytics 4: Ihre Datenschutz-Checkliste für die Umstellung am 1. Juli 2023“, ob man Google Analytics 4 datenschutzkonform nutzen kann und wie man die rechtlichen Stolperfallen vermeiden und sein Datenschutzrisiko mindern kann.

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Entscheidung OVG: Öffentliche Bibliotheken in NRW dürfen öffnen

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat die Sonntags- und Feiertagsöffnung von Bibliotheken in NRW gestattet. Damit hatte die Klage der Gewerkschaft Verdi gegen das sogenannte Bibliotheksstärkungsgesetz aus dem Jahr 2019 keinen Erfolg. Das OVG begründete in einer Pressemitteilung seine Entscheidung damit, dass im Gesetzgebungsverfahren mit Ausnahme von Verdi alle befragten Sachverständigen einhellig der Meinung gewesen seien, dass gerade die Sonn- und Feiertagsöffnungen der öffentlichen Bibliotheken einen erheblichen Besucherstrom aus verschiedensten gesellschaftlichen Gruppen anzögen. Dabei waren auch Erfahrungen mit sonntags geöffneten Bibliotheken ausgewertet worden. Eine Revision vorm Bundesverwaltungsgericht ließen die Richter zu.

Mehr Informationen unter https://rp-online.de/nrw/landespolitik/urteil-in-muenster-bibliotheken-duerfen-sonntags-oeffnen_aid-91440471

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Deepfakes und Datenschutz – Neue Podcastfolge von Dr. Thomas Schwenke

Die neue Podcastfolge von Dr. Thomas Schwenke hilft bei verschiedenen Fragestellungen rund um KI Nutzung und Deepfakes in Bezug auf Datenschutz. Wird der evtl. bald Beschlossene AI-Act der EU in Kombination mit der DSGVO ausreichend Schutz bieten?

Die kompletten Inhalte:

Kapitel

  • 00:00:00 – Einführung in das Thema.
  • 00:04:00 – Anwendbarkeit der DSGVO auch bei Privatpersonen?
  • 00:10:30 – Wer ist bei der Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich?
  • 00:22:00 – Gemeinsame Verantwortlichkeit und Haftung mit KI-Anbietern?
  • 00:28:00 – Wie kann KI rechtssicher eingesetzt werden?
  • 00:49:30 – Definition und Kennzeichnungspflichten von Deepfakes nach dem AI-Act.
  • 00:53:00 – Schutz der Rechte betroffener Personen bei Deepfakes.
  • 01:01:00 – Recht am eigenen Bild und Stimme bei Deepfakes von öffentlichen Personen.
  • 00:09:00 – Akzeptanz von Deepfakes bei Prominenten, StreamerInnen, YouTuberInnen oder InfluencerInnen.
  • 01:12:00 – Verbot von Herstellung von Deepfakes?
  • 01:17:45 – Postmortales Persönlichkeitsrecht und Nachbildung von SchauspielerInnen.
  • 01:22:00 – Einsatz von Deepfakes im Geschäftsleben.
  • 01:35:00 – Schutz von Geschäftsgeheimnissen, virtuelle Influencer und Wettbewerbsrecht.
  • 00:40:00 – Kennzeichnungspflichten für Deepfakes und Chatbots.
https://rechtsbelehrung.com/114-deepfakes/

Quelle: Dr. Thomas Schwenke

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TikTok & Copyright: Tipps zur rechtssicheren Nutzung von Musik für Unternehmen, Influencer und Behörden

TikTok bietet seinen Nutzern einen umfangreichen Katalog an Musikstücken und Sounds, die in TikTok-Videos eingebunden werden können.

Diese Möglichkeit wird auch von Unternehmen, Behörden, NGOs und Influencern in Anspruch genommen, um ihre TikToks z.B. mit aktuellen Charts-Hits zu unterlegen. Dabei wird von ihnen häufig übersehen, dass sie nur auf Musik in dem eingeschränkten kommerziellen Musikkatalog zugreifen dürfen.

Dr. Thomas Schwenke gibt auf seinem Blog Empfehlungen zur richtigen Musiknutzung bei TikTok https://datenschutz-generator.de/tiktok-musik-copyright/

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Pocast-Tipp: Mastodon-Recht für Instanz-Admins

Die Podcast-Episode Mastodon-Recht für Instanz-Admins – Nutzungsbedingungen, Datenschutz und Digital Services Act – Rechtsbelehrung 112 will Betreiber*innen von Mastodon-Instanzen einen Überblick der für sie geltenden Rechte und Pflichten geben und zu ihrer Rechtssicherheit beitragen.

Dabei blickt der Podcast auch auf die Zukunft, wenn ab Februar 2024 einige nationalen Regeln für soziale Netzwerke (insbesondere das NetzDG) durch den europäischen Digital Service Act (DSA) ersetzt werden. Das Gesetz bringt neue Moderations-, Melde- und Begründungspflichten mit sich. Ob und inwieweit diese Vorgaben auch Betreiber*innen von Mastodon-Instanzen erfassen, ist bisher noch offen. Dr. Schwenke versucht sich in seinem Podcast an einer Einschätzung und muss feststellen, dass die geltenden Gesetze leider eher nicht für nicht-kommerzielle, dezentrale soziale Netzwerke gemacht wurden. Was jedoch nicht heißt, dass sie dem Betrieb von Mastodon-Instanzen kategorisch entgegenstehen.

Zu Gast ist Dr. Malte Engeler, der nicht nur Jurist, sondern auch selbst Betreiber der Mastodon-Instanz legal.social. Da auch Herr Richter mit podcasts.social eine Mastodon-Instanz betreibt, ist dafür gesorgt, dass diese Folge einen hohen praktischen Bezug aufweist.

Mehr Informationen unter https://drschwenke.de/mastodon-recht/

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dbv: Stellungnahme zur Umsatzsteuer in Öffentlichen Bibliotheken

Anfang des Jahres 2023 tritt im Umsatzsteuergesetz eine Änderung in Kraft, die auch Öffentliche Bibliotheken betrifft. Gemäß dem neuen § 2b UStG muss eine Öffentliche Bibliothek für ihre durch bibliothekstypische Dienste (Nutzerausweis, Mahnung, Kopien, Fernleihe, Flohmarkt usw.) erwirtschafteten Einnahmen keine Umsatzsteuer bezahlen. Je nach
Rechtsform der Bibliothek und des Rechtsverhältnisses zwischen Öffentlicher
Bibliothek und Benutzer*innen sind diese Einnahmen entweder gemäß § 2b UStG nicht steuerbar oder nach § 4 Ziff. 20a UStG steuerbefreit. Bei nicht bibliothekstypischen Leistungen (Cafeteria, Garderobe etc.) ist die Umsatzsteuerpflicht davon abhängig, ob dadurch Einnahmen höher als 17.500 Euro im Jahr erzielt werden.

Der dbv hat hierzu erneut eine Stellungnahme veröffentlicht, in der die Regelungen und ihre Bedeutungen für Bibliotheken erläutert werden https://www.bibliotheksverband.de/sites/default/files/2022-08/20220822_Stellungnahme_Umsatzsteuer_und_%C3%96ffentliche_Bibliotheken.pdf

Quelle: Newsletter September/Oktober der Landesfachstelle für Archive und Öffentliche Bibliotheken Brandenburg