Alle Artikel in der Kategorie “Förderprogramme

Hinweise und Informationen zu Förderprogrammen für Bibliotheken

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Veranstaltungsformat „Innovative Wissenschaftsvermittlung“ 2024 / 30.04.24

Die Daimler und Benz Stiftung unterstützt die Planung und Umsetzung einer Veranstaltung zum Thema „Innovative Wissenschaftsvermittlung“ mit einer Gesamtförderung von bis zu 30.000 Euro. Berechtigt zur Antragstellung sind gemeinnützige Einrichtungen, Unternehmen oder Organisationen aus Kultur, Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft bundesweit, die eine Veranstaltung zur Vermittlung von Wissenschaft planen und durchführen möchten. Die Bewerbungsfrist endet am 30.04.2024. Mehr Informationen auf dieser Website: https://www.daimler-benz-stiftung.de/cms/de/erfahren/innovative-wissenschaftsvermittlung.html

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Neue Ausschreibung: Projekt „Land.schafft.Demokratie – Vielfalt und Dialog in der Bibliothek“ / 08.04.24

Das Kooperationsprojekt „Land.schafft.Demokratie“ zwischen der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb und dem Deutschen Bibliotheksverband e.V. (dbv) zielt darauf ab, die Rolle von Bibliotheken in der Demokratieförderung zu stärken. Nach dem erfolgreichen Start in zehn kleineren Bibliotheken 2023 wird das Projekt in diesem Jahr auf weitere 15 Bibliotheken in ländlichen Räumen ausgedehnt.

Bis zum 8. April 2024 können sich Bibliotheken in Regionen mit bis zu 30.000 Einwohnern über ein Anmeldeformular auf der Webseite des Deutschen Bibliotheksverbandes für die Teilnahme bewerben. Die ausgewählten Bibliotheken werden gemeinsam mit der bpb maßgeschneiderte Angebote zur Demokratieförderung entwickeln. Dazu gehören Diskussionsformate mit lokalen Akteuren, Argumentationstrainings und digitale Schulungen für Bibliotheksmitarbeitende.

Weitere Informationen und das Anmeldeformular sind auf der Webseite des Deutschen Bibliotheksverbandes verfügbar: https://www.bibliotheksverband.de/landschafftdemokratie.

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Einführung von Honoraruntergrenzen für Kulturförderung des Bundes

Der Deutsche Kulturrat teilte in einer Presseerklärung mit, dass für geförderte Kulturveranstaltungen künftig Honoraruntergrenzen gelten sollen. Am 13.02.2024 präsentierte Kulturstaatsministerin Claudia Roth im Bundeskanzleramt ihre Pläne zur Integration von Honoraruntergrenzen in die Bestimmungen der Kulturförderung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vor Vertretern der Kulturverbände, Gewerkschaften und Kulturfördereinrichtungen. Demnach ist vorgesehen, für professionelle, freischaffende Kreative in den Bereichen Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Wort, Musik und kulturelle Bildung eine verbindliche Mindestvergütung einzuführen, wenn sie bestimmte Aufgaben auf Honorarbasis für Empfänger von Fördermitteln übernehmen. Die Bedingung hierfür wäre das Vorliegen einer Mindestforderung des Bundes von 50%. Detaillierte Regelungen sind bisher noch nicht bekanntgegeben worden.
Quelle: https://tb5c0875c.emailsys1a.net/mailing/5/7297016/15189019/8229/d4be0712cc/index.html

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Kostenlose Webseitenerstellung durch Azubiprojekt

Der Förderverein für regionale Entwicklung e.V. bietet seinen Auszubildenden und Studierenden die Chance, unter professioneller Anleitung erste berufspraktische Erfahrungen in der Webseitenerstellung zu sammeln. In diesem Kontext werden Projektpartner*innen, insbesondere aus dem kulturellen Bereich, wie zum Beispiel Bibliotheken, gesucht, die Interesse an einer kostenfreien eigenen Internetpräsenz haben und die die „Azubi-Projekte“ unterstützen möchten. Mehr Informationen auf der Projekt-Website https://www.azubi-projekte.de/seite/201658/informationen-zum-f%C3%B6rderprogramm.html

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Aktion Mensch fördert inklusive Projekte

Die Aktion Mensch fördert Projekte mit einer Laufzeit von einem Jahr und stellt bis zu 10.000 Euro zur Verfügung. Diese sollen dazu beitragen, die gesellschaftlichen Bereiche „Bildung und Persönlichkeitsstärkung“ sowie „Freizeit“ inklusiver zu gestalten. Anträge für Fördermittel können fortlaufend bis zum 31.01.2026 eingereicht werden, wobei keine Eigenmittel erforderlich sind. Mehr Informationen unter https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/aktionsangebote/viel-vor

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Förderung von Lesungen ukrainischer Autor*innen / 12.02.24

Das Goethe-Institut Ukraine gewährt finanzielle Unterstützung von bis zu 2.000 Euro für Lesungen ukrainischer Autorinnen in Deutschland. Bis zum 12.02.2024 können sich Bibliotheken, Buchhandlungen, Literaturhäuser oder Leseinitiativen um diese Förderung bewerben. Das Ziel besteht darin, deutsche Leserinnen mit der ukrainischen Literatur bekannt zu machen und den Austausch zwischen deutschen Leserinnen und ukrainischen Autorinnen zu fördern. Mehr Informationen auf der Website des Goethe-Instituts: https://www.goethe.de/ins/ua/de/kul/uap/—.html

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Neue Ausschreibungsphase des dbv-Förderprogramms „Gemeinsam digital!“

Die nächste Ausschreibungsphase des dbv-Förderprogramms „Gemeinsam digital! Kreativ mit Medien” findet vom 01.03. bis zum 30.04.2024 statt. Projekte der digitalen Leseförderung, die gemeinsam mit zwei Partnern durchgeführt werden, können mit bis zu 50.000 Euro gefördert werden. Start der Projekte ist ab September 2024 möglich. Mehr Informationen unter https://www.bibliotheksverband.de/gemeinsam-digital-kreativ-mit-medien

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Ausschreibung Förderprogramm „Allzeitorte“

Das Programm „Allzeitorte. Gemeinsam mehr bewegen“ der Robert Bosch Stiftung GmbH und des Bundesverbands Soziokultur e.V. will Menschen die Möglichkeit geben, den Mehrwert von Demokratie und Gemeinschaft wieder selbst zu erfahren. Dabei sollen Projekte und Aktionen dort stattfinden, wo Menschen sich häufig und gerne aufhalten: an Alltags- oder Freizeitorten. Das können Räumlichkeiten zivilgesellschaftlicher Vereine und Verbände wie Feuerwehr, Fußball- und Schützenverein, Schrebergärten, Landfrauen und Elterngruppen sein, aber auch kommerzielle öffentliche Orte wie Eckkneipen, Einkaufszentren, Fitnessstudios, Shisha-Bars und Tankstellen.

Tridems aus Betreiber*innen von Kultur-, Alltags- oder Freizeitorten, politischer Bildung und Soziokultur können eine Förderung in Höhe von bis zu 50.000 Euro erhalten, um gemeinsam mit den Besucher*innen den Mehrwert von Demokratie praktisch und gestalterisch erlebbar zu machen. Die Antragsstellung ist mit einer Ideenskizze vom 15.01. bis zum 10.03.2024 möglich. 

Mehr Informationen unter https://www.bosch-stiftung.de/de/projekt/allzeitorte

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Neue Landesinitiative: Jetzt Europa-Schecks beantragen

Vereine, Kommunen, Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen und Institutionen in Nordrhein-Westfalen sind aufgerufen, sich an der neuen Landesinitiative Europa-Schecks zu beteiligen. Auch Bibliotheken können eine finanzielle Unterstützung von bis zu 25.000 Euro für ihre Projekte beantragen.

Ob in Form einer Podiumsdiskussion, eines Social-Media-Projekts, ob als Ausstellung, Theaterstück oder als grenzüberschreitende Begegnung – die Europa-Schecks sollen die Vielseitigkeit des europäischen Engagements anerkennen und stärken. Damit die Landesinitiative vielen Akteurinnen und Akteuren offensteht, ist die digitale Antragstellung so niedrigschwellig und unbürokratisch wie möglich gestaltet. Zudem wird für die Europa-Schecks kein finanzieller Eigenanteil benötigt, sodass auch kleinere Strukturen zu einer Bewerbung ermutigt werden. 

Die Landesinitiative startet sofort. Die erste Antragsfrist für die Europa-Schecks war der 15. November 2023, die nächste ist der 1. Januar 2024. Die Bewerbung ist dann also laufend zu sechs Stichtagen jeweils am 1. eines ungeraden Monats im Jahr möglich. Teilnahmebedingungen, Erläuterungen zur Antragstellung sowie weiterführende Informationen unter https://mbei.nrw/europa-schecks

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Kulturstiftung des Bundes schreibt nächste Förderrunde für Fonds Zero aus

Bis zum 24.1.2024 können Kultureinrichtungen aller Sparten künstlerische Projekte zur  Förderung einreichen – zum Beispiel für Ausstellungen und Produktionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik und Literatur oder auch interdisziplinäre Festivals.

Den Prinzipien Vermeiden, Reduzieren und Kompensieren folgend sollen die Projekte klimaneutral produziert werden. Eine thematische Auseinandersetzung mit Klima und Nachhaltigkeit ist nicht erforderlich – aber natürlich erlaubt.

Zusätzlich bietet das Programm den Projektträgern die Möglichkeit sich zu vernetzen und an Fortbildungen rund um Nachhaltigkeit im Kulturbetrieb teilzunehmen.

Für alle Interessierten bietet die Kulturstiftung Online-Beratungstermine zur Antragstellung an: 4.12.2023, 15.1.2024, je 10–11:30 Uhr

Infos zum Programm sowie den Link zum Online-Antragsformular unter www.kulturstiftung-des-bundes.de/zero