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Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Zweites Telemedienänderungsgesetz – 2. TMGÄndG)

Die Erwartung der Bevölkerung, Zugang zu freiem WLAN zu haben, steigt. In Deutschland wird die Einführung des freien WLAN immer noch zurückhaltend gehandhabt. Haftungsrisiken beim Anbieter von freiem WLAN, rechtswidriges Verhalten des Nutzers und eine daraus folgende unklare Rechtslage sind Gründe dafür. Das Telemediengesetz soll nun den Umgang mit freiem WLAN für Anbieter und Nutzer präziser regeln. Es handelt sich dabei aber um einen Entwurf, der das parlamentarische Verfahren bis zur Gesetzgebung erst noch durchlaufen muss. Erfahrungsgemäß werden dann noch Änderungen, Streichungen, Ergänzungen und Kürzungen eingebracht. Sobald das Gesetz verabschiedet wird, kann die dbv-Rechtkommission Handlungempfehlungen erarbeiten.

Quelle:

http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/S-T/telemedienaenderungsgesetz,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

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