Der Bundesgerichtshof hat im Rahmen eines Prozesses ein Urteil gefällt, welches die Ende 2017 abgeschaffte Störerhaftung bestätigt. Die Störerhaftung sah unter anderem vor, dass Betreiber von öffentlichem WLAN für das rechtswidrige Verhalten ihrer Nutzer- bspw. das Herunterladen illegaler Dateien- haftbar gemacht werden können.
Das oben erwähnte Urteil unterstützt die Betreiber insofern, dass sie im Zuge solcher Vorfälle nicht mehr wegen Unterlassung oder Schadensersatz belangt werden können. Liegt ein konkreter Rechtsbruch vor, kommt jedoch ggf. ein Sperranspruch des Rechtsinhabers in Betracht. In diesem Fall muss der Betreiber dafür Sorge tragen, dass problematische Inhalte gesperrt werden.
Weitere Informationen zum Urteil können der entsprechenden Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs sowie einem WDR-Beitrag zu dem Thema entnommen werden.
Quelle:
Urheberrecht in Öffentlichen Bibliotheken: „BGH: Sperr- statt Unterlassungsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen über ungesichertes WLAN“ (01.08.2018), onlien verfügbar unter: https://oliverhinte.wordpress.com/2018/07/28/bgh-entscheidung-zur-stoererhaftung-bei-offenen-wlans-in-deutschland-2/