Die gemeinsame Studie des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und der GfK zur „Onleihe“ wurde am 26.11.2019 veröffentlicht. Aufgrund dieser Studie spricht sich der Börsenverein gegen eine gesetzliche Regelung für die E-Ausleihe aus. Dagegen wird eine „gerechte“ Lizenzregelung gefordert.
Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. hält dagegen an seiner Forderung fest: „Öffentliche Bibliotheken sollen – wie bei gedruckten Büchern – auf Grundlage einer gesetzlichen Regelung nach fachlichen Kriterien aus allen auf dem Markt befindlichen elektronischen Medien ungehindert auswählen und diese dann kaufen können.“ Der dbv sieht eher eine zu kurz gegriffene Sicht auf die Ergebnisse und sieht sich durch die erhobenen Zahlen sogar in vielen Punkten bestätigt.
Weitere Informationen sind in der Stellungnahme des dbv vom 02.12.2019 zu finden.
Dazu ist in der vergangenen Woche ein Kommentar auf Spiegel Online erschienen.
Quelle: Rundschreiben des Deutschen Bibliothesverband e.V. ; „Spiegel-Kommentar zum Thema ‚Onleihe‘ “ (09.12.2019)