E-Books dürfen nicht ohne Erlaubnis des Urhebers über eine Internetseite weiterverkauft werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 19.12.2019 entschieden. Denn dabei handele es sich um eine „öffentliche Wiedergabe“, so dass die Anwendung der Erschöpfungsregel ausgeschlossen sei (Az.: C-263/18).
Eine ausführliche juristische Begründung finden Sie hier: https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/eugh-kein-online-verkauf-gebrauchter-e-books-ohne-erlaubnis-des-urhebers
Quelle: Newsletter Öffentliche Bibliotheken 1/2020 – Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen Tübingen