Der DBV hat eine Stellungnahme zum ersten Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts („Diskussionsentwurf“) veröffentlicht.
Die Stellungnahme nimmt insbesondere Bezug auf die Streichung der Befristung von §§ 60a ff UrhG (anteilige Vervielfältigung, Verbreitung etc. von veröffentlichten Werken), Text- und Datamining, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger und die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die E-Ausleihe durch Öffentliche Bibliotheken.
Schon 2016 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass eine gesetzliche Regelung der Ausleihe elektronischer Medien durch Bibliotheken im nationalen Recht möglich sei, wenn das „one copy one loan“ Prinzip angewendet wird.
Quelle:
dbv- „Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/790 in Deutschland“ (31.01.2020), online verfügbar unter: https://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/positionen/Stellungnahme_zum_Diskussionsentwurf_des_BMJV_vom_15._Januar_2020.pdf