Aus Sicht des dbv müssen Öffentliche Bibliotheken mit der rechtlichen Regelung für die Ausleihe von E-Books und E-Medien ebenso wie bei gedruckten Büchern in der Lage sein, grundsätzlich jedes in der Europäischen Union auf dem Markt erhältliche E-Book zu lizensieren und ihren Nutzern zur Leihe zur Verfügung zu stellen.
Der dbv fordert, dass die Maxime „Ein Buch ist ein Buch – egal in welcher Form“ und damit die rechtliche Gleichstellung nicht nur für die ermäßigte Mehrwertsteuer oder die Buchpreisbindung gilt, sondern auch für den Verleih. So werden eindeutige Regelungen für faire Lizenzvergabemodelle geschaffen. Er befürwortet die Ausweitung der Bibliothekstantieme auf elektronische Werke, wenn den Bibliotheken im Gegenzug die gleichen Nutzungsrechte für elektronische, wie für gedruckte Werke eingeräumt werden.
Mehr Informationen unter https://www.bibliotheksverband.de/dbv/kampagnen-und-aktionstage/e-medien-in-der-bibliothek.html?fbclid=IwAR01htR3_gAj-vZpRwpgV-fe5zbCQhFz3nFVwtK1WceMyZdraHUohKybkQ0