Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Claudia Roth hat sich mit der Kulturministerkonferenz und den kommunalen Spitzenverbänden über die Energiekrise, deren Folgen für deutsche Kultureinrichtungen sowie geeignete Maßnahmen beraten.
Verabschiedet wurde ein Papier, indem die Bedeutung der Kultureinrichtungen hervorgehoben wird, da sie „in Zeiten krisenhafter Erschütterungen einen unverzichtbaren Beitrag zu gesellschaftlicher Selbstverständigung“ beitragen. Bibliotheken und weiteren Einrichtungen wird darin „ein vergleichbarer Stellenwert wie schulischen und anderen außerschulischen Bildungsangeboten eingeräumt“. Ihr Betrieb soll gesichert werden. Entsprechendes gilt auch für Theater, Konzerthäuser und kulturelle „Dritte Orte“ mit verschiedenen Nutzungen, die zentrale Knotenpunkte des öffentlichen Lebens in ländlichen und urbanen Räumen bilden.
Zudem einigte sich die Runde auf Empfehlungen über die Priorisierung der Versorgung bei einer möglichen Gasnotlage. Im Notfall sollen nur solche Einrichtungen weiterhin mit Gas versorgt werden, die Kulturgüter bewahren, die „von großer Bedeutung für das kulturelle Erbe als schützenswerter Teil der kritischen Infrastrukturen des Bundes und der Länder identifiziert werden können“. Das beträfe in erster Linie Kulturdenkmäler sowie Museen und Archive, deren Bestände im Falle einer Energieknappheit Schaden nähmen. Damit gehören Bibliotheken, die nicht über schützenswerte Kulturgüter im oben genannten Sinne verfügen, nicht in die Kategorie „Kritische Infrastruktur“. Ein Weiterbetrieb im Krisenfall wird folglich nicht ausdrücklich empfohlen.
Weitere Informationen können der Pressemitteilung, den gemeinsamen Empfehlungen und der Grundsatzerklärung des BKM entnommen werden: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/gemeinsam-fuer-die-kultur-2127648