Das Landeskabinett hat dem von Kulturministerin Ute Schäfer vorgelegten Referentenentwurf zum Kulturfördergesetz (KFG) zugestimmt. Das geplante Gesetz bedeutet eine kulturpolitische Standortbestimmung, in der die wesentlichen Ziele, Schwerpunkte und Grundsätze der Kulturförderung in Nordrhein-Westfalen definiert werden. Es geht darum, die politische Bedeutung der Kultur und der Kulturförderung des Landes deutlich zu machen und zu stärken sowie zu einer zukunftsfähigen Entwicklung der Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens beizutragen. Das Gesetz soll zu mehr Transparenz und Planungssicherheit in der Kulturförderung beitragen.
Der Entwurf wurde jetzt den nordrhein-westfälischen Verbänden für Kunst, Kultur und Kulturelle Bildung zugeleitet. Sie haben bis Mitte Juni Gelegenheit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Nach den Sommerferien wird der Entwurf in den Landtag eingebracht. Dort beraten die Abgeordneten in drei Lesungen über das Gesetzesvorhaben. Das Kulturfördergesetz soll vor Jahresende 2014 im Parlament verabschiedet werden.
Was regelt das Kulturfördergesetz?
- Das Kulturfördergesetz richtet sich in erster Linie an das Land. Es regelt umfassend die Handlungsfelder und Verfahrensweisen der Landeskulturförderung.
- Das Gesetz wahrt die verfassungsrechtliche Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen. Es greift also nicht in die Entscheidungsfreiheit der Städte und Gemeinden ein. Das Gesetz wird keine konkreten Leistungspflichten für die Kommunen auslösen, die zu finanziellen Ausgleichsansprüchen gegenüber dem Land führen würden.
- Das Gesetz führt für die Kulturförderung des Landes zwei neue Instrumente ein: den Kulturförderplan und den Landeskulturbericht.
Das Gesetz beschreibt zwei wichtige neue Instrumente: den Kulturförderplan und den Landeskulturbericht. Der Kulturförderplan soll zukünftig jeweils für 5 Jahre die Ziele und Schwerpunkte der Landesförderung festlegen. Der Landeskulturbericht nimmt alle 5 Jahre zur Lage der Kultur in Nordrhein-Westfalen Stellung – also nicht nur zur Landeskultur sondern auch zur Kultur in den Gemeinden.
Die Kulturförderung des Landes sei wesentlich darauf ausgerichtet, die Kulturarbeit der Gemeinden und der freien Träger im Lande zu unterstützen. Das Kulturfördergesetz stelle aber deutlich heraus, dass das Land dabei auch eigene kulturpolitische, von ihm selbst zu definierende Ziele verfolgt, und dass auch eigene Projekte des Landes zu deren Umsetzung beitragen. „Dazu zählt die gesetzliche Absicherung der kulturellen Bildung ebenso wie zum Beispiel die Förderung von Bibliotheken. Darüber hinaus gehört zu den Zielen des Kulturfördergesetzes, zur Entbürokratisierung und zu einfacheren Zuwendungsverfahren beizutragen“, sagte Schäfer.
Pressemitteilung: http://www.nrw.de/landesregierung/ministerin-schaefer-stellt-referentenentwurf-zum-kulturfoerdergesetz-vor-15702/
Weitere Informationen: http://www.mfkjks.nrw.de/kultur/themen/kulturfoerdergesetz.html