Rechtsanwalt Thomas Schwenke hat auf Facebook auf eine Gesetzesänderung, die vor allem dem „Cybermobbing“ entgegen wirken soll, hingewiesen. Der neue § 201a des StGB beschäftigt sich mit der „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“. Danach ist strafbar, wer:
eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.
Vor allem Kinder und Jugendliche sollten aufgeklärt werden, da sie ab dem 14. Lebensjahr strafmündig werden.
Mehr unter: http://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html