Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW hat im Ministerialblatt Ausgabe 2024 Nr. 11 vom 09.04.2024 die neue Förderrichtlinie für die Projektförderung von Öffentlichen Bibliotheken veröffentlicht. Die Richtlinie hat zunächst eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2029.
Die Richtlinie greift die wesentlichen Rahmenbedingungen der bisher gültigen Fördergrundsätze, Stand 07.02.2022, weiterhin auf.
In der neuen Richtlinie wurden die Fördersätze neu festgelegt. Für künftige Förderungen ist auch ein Fördersatz i.H.v. bis zu 80 Prozent, für Kommunen in Haushaltssicherung bis zu 90 Prozent unter der Maßgabe, dass genügend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, möglich.
Des Weiteren wird in der Richtlinie zwischen Service- und Öffnungszeiten unterschieden. Unter Servicezeiten werden Öffnungsstunden verstanden, in denen bibliothekarisches Personal regelmäßig anwesend ist. Fördervoraussetzung sind mindestens 20 Servicestunden pro Woche für Öffentliche Bibliotheken in Kommunen bis zu 100.000 Einwohnern. Für Bibliotheken in Kommunen über 100.000 Einwohner gelten 35 Servicestunden pro Woche als Fördervoraussetzung.