Der dbv teilt mit, dass es zu Filmvorführungen in Bibliotheken ein aktuelles Informationsschreiben vom dbv-Vertragspartner MPLC Deutschland GmbH gibt. MPLC Deutschland GmbH weist nochmals auf die Notwendigkeit einer Lizenzvereinbarung hin. Die Kosten hierfür richten sich nach der Sektionszugehörigkeit im dbv. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Gebühren für die musikalischen Darbietungen innerhalb der Filmwerke an die GEMA entrichtet werden müssen.
Das Schreiben von MPLC Deutschland GmbH hat der dbv auf der internen Seite seiner Website eingestellt:
http://www.bibliotheksverband.de/dbv/vereinbarungen-und-vertraege/auffuehrungsrechte-fuer-filme-vereinbarungen.html