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„Q-thek“ jetzt eingetragene Marke

Seit 2010 entwickelt und erarbeitet das Land NRW im Rahmen des Projektes „Lernort Bibliothek“ eine Zukunftsstrategie für Öffentliche Bibliothek. Als ein Teilprojekt wurde das Konzept der „Q-thek“ entwickelt. Q-thek steht für eine anregende Lernumgebung in Öffentlichen Bibliotheken, in der moderne Technik, digitale und konventionelle Angebote kombiniert mit Kommunikationsflächen ansprechend präsentiert werden.

Der Begriff „Q-thek“ ist jetzt als Wortmarke im Register des Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und somit geschützt. Markeninhaberin ist das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW. Die Schutzdauer endet am 31.07.2022. Weitere Auskunft bei Fragen zur Verwendung des Begriffs erteilt das Dezernat 48 Öffentliche Bibliotheken der Bezirksregierung Düsseldorf.

Weitere Informationen zur Q-thek finden Sie hier.

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