Es wird einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz für Bücher und Hörbücher geben. Das hat der Deutsche Bundestag beschlossen. Ab dem 1. Januar 2015 wird der Steuersatz für Hörbücher auf 7% herabgesetzt. Aktuell werden Hörbücher noch mit 19% veranschlagt. Auf einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für E-Books, muss noch gewartet werden. Die Entscheidung steht in Brüssel noch aus.
„Ausgeschlossen von dieser Regelung sind neben – jugendgefährdenden Medien – allerdings Hörspiele. Diese “unterscheiden sich von den begünstigten Hörbüchern durch die Verwendung dramaturgischer Effekte, verteilte Sprecherrollen, Geräusche sowie von Musik und gehen damit über die Wiedergabe einer bloßen Buchlesung hinaus.” … hier gelesen: https://hoerspieltipps.wordpress.com/2014/07/07/umsatzsteuer/
Hallo Frau Reinhold, vielen Dank für den Hinweis. Auch auf http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-senkt-Mehrwertsteuer-fuer-Hoerbuecher-2250185.html wird auf diese Ausnahme hingewiesen. Im Update des Artikels gibt es noch den Hinweis auf die neuen Bestimmungen für Bündel.
Viele Grüße A. Hollmann