Die EU-Kommission hatte gegen Frankreich und Luxemburg eine Vertragsverletzungsklage eingereicht. Grund war die Verwendung von gesenkten Mehrwertsteuersätzen für E-Books. In Frankreich werden bislang 5%, in Luxenburg 3% auf E-Books angewandt.
Die französische Publizistenvereinigung (Syndicat national de l’édition SNE) versuchte mit einer Kampagne die EU-Kommission davon zu überzeugen, dass E-Books auch Bücher sind und entsprechend einen verminderten Mehrwertsteuersatz verdienen (mehr zur Aktion unter: http://thatisnotabook.eu/en/).
Der Europäische Gerichtshof hat am 05.03.2015 dazu ein Urteil gefällt (hier die Pressemeldung zum Urteil). Frankreich und Luxemburg dürfen auf die Lieferung elektronischer Bücher, anders als bei Büchern aus Papier,keinen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anwenden. Die EU-Kommission begründet die Entscheidung mit der aktuellen Mehrwertsteuerrichtlinie. Dort wurde die Möglichkeit einer Senkung auf die „Lieferung von Büchern auf jeglichen physischen Trägern“ beschränkt. Um den Mehrwertsteuersatz für E-Books zu senken, ist also zunächst eine Änderung der Richtlinie notwendig.
Quelle: heise.de