Verstirbt jemand, hinterlässt diese Person heutzutage oft einen digitalen Nachlass, der den Erben wie ein physischer Nachlass zufällt. Dieser umfasst die Accounts auf Internetplattformen und sozialen Netzwerken, digital abgeschlossene Abonnements und auch getätigte Vorbestellungen und Käufe. Wie man mit diesem Nachlass umgehen kann, veranschaulicht die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke in einem Erklärvideo.
[youtube https://www.youtube.com/watch?v=QAqHR5CDMmM]
Weitere Informationen: https://www.wbs-law.de/internetrecht/der-digitale-nachlass-passiert-mit-den-daten-die-verstorbene-im-netz-hinterlassen-58657/