Mit Wirkung vom 01.10.2016 ist der novellierte Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Kraft getreten. Ziele des Vertrags sind einheitliche Vorgaben für Jugendschutzprogramme, eine klare Alterserkennung, die Neuausrichtung der Selbstregulierung und die dauerhafte Finanzierung des länderübergreifenden „Kompetenzzentrum“ jugendschutz.net.
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist auf der Internetseite der Kommission für Jugendmedienschutz nachzulesen.