Der Europäische Gerichtshof hat am 10. November entschieden, dass elektronische Bücher unter die EU-Richtlinie zum Verleihrecht fallen und so gegen eine Vergütung von öffentlichen Bibliotheken zeitlich begrenzt verfügbar gemacht werden dürfen. Bibliotheken sollte somit in Zukunft die Möglichkeit gegeben sein, alle E-Books des Marktes zur Leihe ( im Rahmen des „One-copy-one-user“-Modells) anbieten zu können.
In der vom niederländischen Verband der öffentlichen Bibliotheken (VOB) eingeleiteten Rechtssache hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gegen das niederländische Amt für öffentliche Lizenzvergabe (Stichting Leenrecht) entschieden.
Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) begrüßt das Urteil: hier
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels kritisiert die Entscheidung: hier
Das Urteil im Volltext: hier