Ein Bündnis aus Verbänden verschiedener Branchen (Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, Verband Bildungsmedien, Deutscher Bibliotheksverband, Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, Börsenverein des Deutschen Buchhandels) hat eine Stellungnahme zur Novellierung des Jahressteuergesetzes veröffentlicht.
Das Bündnis wirft der Bundesregierung vor, dass die Mehrwertsteueränderung auf 7% für elektronische Bücher nicht weitreichend genug sei. Bibliotheken / die Onleihe wird nicht berücksichtigt, da es sich nicht um ein einzelnes E-Book, sondern um eine Datenbank handelt.
„Wir begrüßen in dem neuen Gesetz grundsätzlich die steuerrechtliche Gleichstellung von elektronischen Publikationen und physischen Verlagsproduktionen. Der explizit benannte Ausschluss gebündelter Angebote digitaler Presse – Zeitschriften, Bücher oder Zeitungen – von der reduzierten Mehrwertsteuer ist jedoch absolut praxisfern und entspricht nicht der EU-Richtlinie“, so das Bündnis.
Die Verbände fordern den Gesetzgeber daher auf, den Gesetzestext entsprechend der EU-Richtlinie ohne Einschränkungen zu formulieren und den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent sowohl auf digitale Presse und Bücher als auch auf Datenbanken zu erstrecken.
Quelle: Verbändebündnis: „Stellungnahme zu Art. 8 Nr. 7 (Anfügung einer Nr. 14 in § 12 Abs. 2 UStG) des Gesetzentwurfes der Bundesregierung vom 31.7.2019 zum Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Jahressteuergesetz) – im Folgenden: Regierungsentwurf (RegE)“ (22.08.19), online verfügbar unter https://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/positionen/Stellungnahme_Verb%c3%a4nde_erm%c3%a4%c3%9figte_Mwst._E-Books_29.8.19.pdf