Archiv des Monats “Oktober 2019

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Zusammenfassung: Umsatzsteuer für Bibliotheken

Ob Bibliotheken von der Umsatzsteuerpflicht betroffen sind, wurde in den letzten Wochen viel diskutiert. Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) hat eine Stellungnahme veröffentlicht, die den Sachverhalt zusammenfasst.

Es ist so, dass Einnahmen Öffentlicher Einrichtungen steuerfrei sind. Eine Umsatzsteuer fällt nur an, wenn es Wettbewerber gibt, die durch die Steuerbefreiung der Bibliothek im Nachteil wären. Da Öffentliche Bibliotheken keine Wettbewerber haben, sind bibliothekstypische Einnahmen (Gebühren, Kopierkosten, Fernleihe, Bücherflohmarkt etc.) von der Umsatzsteuer befreit. Das gilt ebenso für nicht öffentlich geführte Bibliotheken, wenn diese einen entsprechenden Antrag stellen.

Umsätze, die nicht bibliothekstypisch sind und somit im Wettbewerb zu anderen Anbietern stehen (z.B. Speisen und Getränke), unterliegen denselben Regeln, wie die der Wettbewerber. Es gilt der Freibetrag von 17.500 € jährlich.

Quelle: Deutscher Bibliotheksverband e.V.: „Umsatzsteuer und Öffentliche Bibliotheken“ (23.09.19), online verfügbar unter https://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/positionen/2019_09_23_Stellungnahme_Umsatzsteuer_und_%C3%96ffentliche_Bibliotheken.pdf

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Kulturausschuss veröffentlicht Stellungnahme zur Sonntagsöffnung

Der Ausschuss für Kultur und Medien des Landtags NRW hat seine Beschlussempfehlung zum Entwurf des Bibliotheksstärkungsgesetzes veröffentlicht. Der Gesetzentwurf wird einstimmig befürwortet und könnte bereits Mitte Oktober verabschiedet werden.

Wörtlich heißt es in der Begründung unter anderem:

Öffentliche Bibliotheken seien Bildungseinrichtungen, die Medien- und Informationskompetenz gerade an Kinder und Jugendliche vermittelten.

Ihre Funktion als Zentren für Kultur und Bildung rechtfertige zudem die Bezeichnung öffentlicher Bibliotheken als „Dritte Orte“.

Der Gesetzentwurf problematisiert, dass öffentliche Bibliotheken als Orte der Kultur, anders als Museen, Theater oder kommerzielle Freizeiteinrichtungen, an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben müssen. Sie könnten dadurch ihre Funktion als gesellschaftliche Begegnungsorte, die auch der nichtkonsumtiven Freizeitgestaltung dienen, nur unzureichend erfüllen.

Aus diesen Gründen sollten durch eine Änderung des Kulturfördergesetzes im öffentlichen Interesse liegende Aufgaben gesetzlich anerkannt und künftig in das Förderhandeln des Landes einbezogen werden. Der Gesetzentwurf schaffe zudem die rechtlichen Voraussetzungen, um über eine Änderung der Bedarfsgewerbeverordnung die Öffnung öffentlicher Bibliotheken an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen. Es handele sich um ein in sich geschlossenes und aufeinander bezogenes Regelungsvorhaben.

Quelle: Landtag Nordrhein-Westfalen, 17. Wahlperiode, Drucksache 17/7513, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/5637 (27.09.19), online verfügbar unter https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-7513.pdf

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Medienpädagogik in der Jugendarbeit – Beispiele

Das Digital Youth Work Project ist ein internationales Projekt, an dem unter Anderem das JFF Institut für Medienpädagogik beteiligt ist. Das Erasmus+-Projekt vereint Institutionen aus sechs europäischen Ländern.

Auf der unten verlinkten Website finden Sie eine Reihe von Good Practice Beispielen, die Sie nach Sprache filtern können. Die benötigten Materialien werden ebenso geliefert. Die Projekte beziehen sich auf digitale Themen.

Quelle: Digital Youth Work: Homepage (zuletzt besucht am 26.09.19), online verfügbar unter https://www.digitalyouthwork.eu/good-practices/