Nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfs vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zum Thema Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt, äußerte sich nun auch der dbv mit einer Stellungnahme. In dieser befürwortet der dbv die Streichung der Befristung der §§ 60a ff UrhG (§ 142 Abs. 2 UrhG). Andererseits wird bedauert, dass im vorgelegten Referentenentwurf keine gesetzliche Regelung für das E-Lending enthalten ist. Es wird angeführt, dass sich die E-Ausleihe nicht grundsätzlich von der Leihe analoger Werke unterscheidet, sofern das „one copy one loan“ Prinzip angewendet wird.
Die gesamte Stellungnahme ist auf der Webseite des dbv unter Positionen nachlesbar: https://www.bibliotheksverband.de/dbv/positionen.html
Quelle: Deutscher Bibliotheksverband e.V. (2020): Umsetzung der EU-Urheberrechtslinie in Deutschland: Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) nimmt Stellung zum Referentenentwurf des BMJV vom 13. Oktober 2020. Online verfügbar unter: https://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/positionen/2020_11_06_Referentenenwturf_DSM-RL_dbv_Stellungnahme_final.pdf (zuletzt abgerufen am: 11.11.2020).